Handelsregisterauszug vom Handelsregister in München?

Handelsregisterauszug vom Handelsregister in München?

Handelsregisterauszug vom AG in München bzw. wo beantragte ich dieses Dokument?

Jedes Handelsregister – jeweils bei den Registergerichten geführt – ist ein sog. offenes Register, weshalb auch jedermann dort kostenfrei während der Öffnungszeiten Einsicht nehmen kann. Aber: Nicht jedes Handelsregister ist natürlich für die mich interessierenden Informationen zuständig, es gibt regionale Zuordnungen. Das Handelsregister in München ist eines der größten Handelsregister in Deutschland, da nicht nur München, sondern auch die angrenzenden Gemeinden im “Speckgürtel” mit abgedeckt werden.
Das betrifft insgesamt elf verschiedene Amtsgerichtsbezirke. Sie finden das Handelsregister in der Infantieriestraße 5 in 80797 München. Im Freistaat Bayern existieren außer dem Münchener aber noch 20 weitere unterschiedliche Standorte für Handelsregister.

Deshalb sollte man vorher die Zuständigkeit prüfen. Wenn aber München zuständig ist, dann kann man dort einen schriftlichen Antrag stellen und einen Handelsregisterauszug, heute zumeist “Ausdruck” genannt, beantragen. Hinfahren geht natürlich auch, aber es kann teilweise erheblicher Publikumsverkehr sein, so dass man Wartezeiten in Kauf nehem muss. Die Gerichtsgebühren müssen Sie dort vorab bezahlen, denn die Einsichtnahme ist zwar kostenfrei, Ausdrucke oder Auszüge sind aber in jedem Fall gebührenpflichtig, auch bei Eigenrecherche.

Wenn es aber einmal schnell gehen muss oder man sich diese ganze Prozedur vom Hals halten will, dann ist man mit einem seriösen und erfahrenen Dienstleister gut beraten. Wir klären nämlich meist vorher schon ab, ob München auch wirklich zuständig ist und nicht etwa Nürnberg oder Ingolstadt. Natürlich müssen Sie im Erfolgsfall auch ein gewisses Honorar zahlen. Allerdings gibt es keine Fallstricke wie versteckte Abos oder ähnliches; kann kein Auszug oder Ausdruck geliefert werden, dann ist natürlich auch durch den Auftraggeber nichts zu zahlen.

Ein kleiner Nachsatz sei gestattet: Sofern Sie das gewünschte Dokument selbst benötigen, dann reicht zumeist dessen unbeglaubigte oder, etwas moderner formuliert, nicht amtliche Variante, die relativ schnell, wenn nötig binnen weniger Minuten, durch uns per E-Mail zugestellt werden kann. Soll das Dokument bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden verwendet werden, ist oft ein amtlicher Ausdruck, auch als beglaubigter Handelsregisterauszug bekannt, nötig. Dessen Lieferung dauert meist zwischen drei und fünf Werktage, weil dieses Dokument nur in Papierform ausgestellt wird.
Das gleiche würde für ein zur Vorlage im Ausland nötiges Dokument dieser Art gelten, welches zumeist mit einer als “Apostille” bezeichneten Doppelt- oder Überbeglaubigung versehen werden muss. Auch das ist hier bestellbar.

Aber sehen Sie selbst:
 >>>>Handelsregister München

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