Handelsregisterauszug mit Beglaubigung und Apostille
Sobald man einen Handelsregisterauszug einer deutschen Firma im Ausland verwenden will, dann benötigt man zunächst einen Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung und dazu noch eine Apostille, das ist eine Art Doppelt- oder Überbeglaubigung.
Im einzelnen bedeutet das, dass der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Landgericht vervollständigend mit einer weiteren Beglaubigung versehen wird, dieser gilt dann mit diesem Echtheitsnachweis auch im Ausland. Dieser Echtheitsnachweis bzw. die Apostille wird aber nicht pauschal, sondern nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt, dass wiederum dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sein muss.
Bei der Erteilung einer Apostille fallen die sonst üblichen Gerichtsgebühren deshalb dann auch zweimal an. Es versteht sich von selbst, dass die ganze Prozedur einige Tage dauert.
Meist benötigen im deutschen Handelsregister eingetragene Unternehmen eine Apostille über ihr eigenes Unternehmen. Es bietet sich dabei an, die Vornahme einer Apostille über Untenehmen abzuwickeln, die sich auf die Beschaffung von Auskünften oder Auszügen aus dem Handelsregister spezialisiert haben.
Hier der Link eines dieser Unternehmen: