Das Handelsregister Deutschland wird elektronisch geführt.

Das Handelsregister Deutschland wird elektronisch geführt.

Zwar gibt es nach wie vor die bekannten Registerakten bei den Amtsgerichten, aber seit ca. 2005, dem Zeitpunkt der schrittweisen Umstellung aller lokalen Handelsregister auf elektronische Registerführung, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Nicht nur, dass alle Angaben von den Gesellschaften nun elektronisch eingereicht werden müssen, auch Begriffe haben sich weitgehend geändert: Der frühere Handelsregisterauszug heißt nun “Ausdruck aus dem Handelsregister”, jedoch der alte Begriff “Handelsregisterauszug” wird noch genutzt. Im Zuge der Umstellung im Handelsregister Deutschland wurde auch der bisherige “Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung” zum sog. “Amtlichen Ausdruck aus dem Handelsregister”. Aber die alten Begriffen haben nach wie vor noch Geltung, man versteht beim elektronischen Handelsregister trotzdem, was gemeint ist.
Einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie durch uns über den unten aufgeführten Link in 30 min. oder schneller per E-Mail im PDF-Format erhalten, sofern Sie nicht selbst Zeit und Lust haben, sich mit dem Handelsregister in Verbindung zu setzen.
Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht bzw. dem elektronischen Handelsregister kann nur innerhalb von ca. drei bis fünf Werktagen inklusive Postweg geliefert werden, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.

Aus dem online übermittelten Ausdruck aus dem elektronischen Handelregister bzw. dem Handelsregisterauszug gehen folgende Angaben hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung und bei Personengesellschaften auch die Gesellschafterangaben.

Handelsregister elektronisch / Auskunftsarten:
1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister gibt ausschließlich den tagaktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister führt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge auf.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung, in der Regel bis ca. 2005-2007. Dieser Ausdruck ist demzufolge nicht aktuell, denn er endet in jenen Jahren.

Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Ausdruck von einem Handelsregister in online innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen die Rechnung auf gleichem Weg oder wenn gewünscht per Briefpost zu.

Weitere Informationen anschauen: >>>>> Handelsregister Deutschland – elektronisch

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