Limited Company – Wenn diese in Deutschland aktiv ist.

Limited Company – Wenn diese in Deutschland aktiv ist.

Limited Company in England und Deutschland. Wie geht das?

Limited Company (Ltd.) wird im britischen Gesellschaftsrecht eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung genannt. Sie ist im Vereinigten Königreich auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt  ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (GmbH). Da solche Gesellschaften weitestgehende Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU besitzen geht man davon aus, dass wegen deren schnellen Gründungsmöglichkeiten und des geringen Nominalkapitals mehrere tausend Ltd. auch in Deutschland existieren.

Die englische Limited ist zwar in England registriert, beim Companies House in Cardiff, eine Einrichtung ähnlich den deutschen Handelsregistern. Aber wenn die englische Limited Company vordergründig in Deutschland oder dort mit einer Zweigstelle geschäftlich aktiv ist, dann muss sie sich normalerweise auch beim örtlichen Handelsregister in Deutschland mit einer Zweigniederlassung registrieren. Das ist aber leider manchmal nicht der Fall, denn die hiesigen Amtsgerichte bzw. Registergerichte prüfen das nicht von sich aus. Daher kann es oft mühselig sein, die entsprechenden Informationen über die englische Ltd. in Deutschland zu finden.

Wenn man hier von Deutschland aus nach Infos über eine englische Limited sucht, dann ist zunächst die Suche deutschlandweit im Handelsregister sinnvoll. Wenn da nichts zu finden ist, dann sollte man es in England probieren. Beim Companies House sind viele Tausend Ltd. geführt, auch alle gelöschten Ltd. zurück bis in die 1980er Jahre.

Aber Achtung: Dort angeforderte Dokumente kosten natürlich Geld. Da eine Limited Company dort anders als in Deutschland regelmäßig neu zahlreiche Dokumente einreichen muss, kann es nicht ganz einfach sein, aus dieser vorhandenen Vielzahl dann genau die beste Auswahl zu treffen. Zumal, wenn man sich mit den ökonomischen und juristischen Fachbegriffen in der englischen Sprache nicht gut genug auskennt.
Es gibt also mehrere gute Gründe, mit der Recherche einen seriösen und erfahrenene Dienstleister zu beauftragen.

Als erfahrener Dienstleister helfen wir Ihnen da gern. Auch mögliche weitere Fragen versuchen wir im Blick zu haben. Über diesen Link kann man einen Auszug über eine Limited Company aus dem englischen Handelsregister abrufen.

Auftragsformular: Limited Company – Deutschland

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