Handelsregister in Baden-Württemberg: Abruf von Auszügen.
Handelsregister Baden -Württemberg: Woher bekomme ich schnell und zuverlässig Informationen/Auszüge von einem der Handelsregister in Baden-Württemberg?
An diesen Gerichten wird jeweils das Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister und das Partnerschaftsregister geführt. Die Einsichtnahme ist kostenfrei, Ausdrucke oder Auszüge kosten auch bei Eigenrecherche in jedem Fall Gebühren.
Es gab in der Vergangenheit eine Reihe von Zusammenlegungen, so wird seit 2015 das Vereinsregister von Baden-Württemberg zentral ausschließlich beim Registergericht Stuttgart geführt.
Beim Handelsregister in Baden-Württemberg ist das nicht so einfach, denn hier gibt es derzeit noch vier verschiedene jeweils regional zuständige Handelsegisterstandorte: in Stuttgart, Mannheim, Ulm und Freiburg. Welches dieser Registergerichte in Baden-Württemberg dann jedoch konkret zuständig ist, das hängt vom Hauptsitz der gesuchten Gesellschaft ab. Den sollten Sie also schon kennen, oder sich zunächst telefonisch oder anderweitig durchfragen, um zu wissen, wohin man sich mit seinem Wunsch nach Auskunft wenden muss. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass verschiedene Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende Anfragen nicht zu beantworten. Ein seriöser online-Dienstleister hingegen beantwortet Anfragen zumeist unabhängig von Öffnungszeiten, nahezu „rund um die Uhr“. Da reicht es dann aus, wenn Sie die vorhandenen Daten in eine Formularmaske (s.u.) eingeben, der Rest wird prompt und eigenständig erledigt.
Seit der Einführung der elektronischen Registerführung (ab 2005) gibt es keine Registerauszüge mehr in sogenannter beglaubigter oder unbeglaubigter Form, sondern als amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke bezeichnete Dokumente. Die Auszüge aus dem Registergericht über einen Verein, eine Genossenschaft oder eine Partnerschaft orientieren sich am ehemaligen Handelsregisterauszug und verfügen über ein ähnliches Aussehen bzw. einen ähnlichen Aufbau.Wenn Sie den Handelsregisterauszug/Ausdruck nur für sich selbst benötigen, dann reicht dessen normale, also unbeglaubigte oder auch nicht amtlich genannte Variante. Zur Vorlage bei Versicherungen, Banken, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie aber oft einen beglaubigten Handelsregisterauszug, heute zumeist “amtlicher Ausdruck” genannt. Auch diesen können Sie über unseren Service erhalten. Beide Varianten sind inhaltsgleich und unterscheiden sich lediglich hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit.
Welche Informationen von den Registergerichten in Baden-Württemberg werden geliefert: Aus einem “Ausdruck aus dem Handelsregister” (früher Handelsregisterauszug genannt, auch dieser Begriff ist noch gebräuchlich) geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Auftragsarten unter zeitlichem Aspekt / Registergerichte Baden-Württemberg:
1. Ein aktueller Ausdruck aus einem Registergericht in Baden-Württemberg gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (dann gerötet) oder erklärende Eintragungen.
2. Ein chronologischer Ausdruck aus einem Registergericht in Baden-Württemberg gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder. Das war im Jahr 2005.
3. Ein historischer Ausdruck aus Registergericht Baden-Württemberg zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist deshalb nicht aktuell, denn er endet ca. 2005.
Über den nachfolgenden Link erhalten Sie diese Informationen aus einem der Registergerichte in Baden-Württemberg ohne Mitgliedschaft, Login-Daten o.ä – in der unbeglaubigten Variante durch uns häufig sogar schon innerhalb weniger Minuten.
Auftragsformular: Registergerichte Baden-Württemberg