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Tag: Registergerichte

Handelsregister in NRW – wie recherchiert man dort richtig?

Handelsregister in NRW – wie recherchiert man dort richtig?

Handelsregister in NRW (Nordrhein-Westfalen), woher bekomme ich schnell Informationen?

Bei den regional zuständigen Registergerichten sind auch in Nordrhein-Westfalen Einsichtmöglichkeiten für jedermann geschaffen, kostenfrei im Handelsregister in NRW zu recherchieren. Ausdrücke oder Auszüge sind allerdings auch hier selbst bei Eigenrecherche stets gebührenpflichtig.

In NRW gibt es noch 30 verschiedene örtlich bzw. regional zuständige Registergerichte, an denen die Handelsregister, aber zumeist auch die Vereinsregister, Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister, geführt werden. Welches dieser Registergerichte in NRW dann konkret zuständig ist, hängt vom Sitz der gesuchten Gesellschaft, des Vereins, der Genossenschaft oder Partnerschaft ab.
Wenn Sie dies nicht selbst herausfinden möchten oder befürchten, dabei unnötig Zeit zu verlieren, dann sollten Sie einen Onlineservice nutzen. Da reicht es, die vorhandenen Daten mitzuteilen, der Rest wird dann dort herausgesucht. Kann das gewünschte Dokument nicht beschafft werden, dann bleibt der Auftrag für Sie bei uns kostenfrei.
Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass zahlreiche deutsche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu  rund um die Uhr, an.
Welche Informationen von den Registergerichten in NRW können geliefert werden?
Beispielsweise geht aus einem “Ausdruck aus dem Handelsregister” hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Seit der Einführung der elektronischen Registerführung (2005) gibt es begrifflich keine Registerauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist z.B. die alte Bezeichnung “Handelsregisterauszug” oder “Vereinsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich. Ein Ausdruck aus dem Registergericht über einen Verein, eine Genossenschaft oder eine Partnerschaft orientiert sich am Handelsregisterauszug.
Die unbeglaubigt/nicht amtliche Variante unterscheidet sich inhaltlich nicht von der beglaubigten/amtlichen, sondern nur hinsichtlich der Weiterverwendbarkeit: beglaubigte/amtliche Ausdrucke benötigt man zumeist bei der Vorlage des Dokumentes gegenüber Banken, Versicherungen oder Gerichten. In allen anderen Fällen reicht zumeist die kostengünstigere nicht amtliche/unbeglaubigte Version. Letztere ist oft binnen weniger Minuten lieferbar; im  Fall der Beglaubigung muss man mit drei bis fünf Werktagen rechnen, weil dieses Dokument nur in Papierform und somit als Brief versendet wird.

Auftragsarten unter zeitl. Aspekt / Registergerichte NRW:
1. Ein aktueller Ausdruck aus einem Registergericht in NRW gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (dann gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Ein chronologischer Ausdruck aus einem Registergericht in NRW gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Ein historischer Ausdruck aus einem Registergericht in NRW zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Über den nachfolgenden Link erhalten Sie diese Info aus einem der Registergerichte in NRW – ohne dafür eine Mitgliedschaft, Login-Daten o.ä. zu benötigen.

Auftragsformular: Registergerichte NRW