GmbH – Register in Deutschland, gibt es das?

GmbH – Register in Deutschland, gibt es das?

Wo erfährt man zuverlässig etwas über eine interessierende GmbH?

Mit dem GmbH-Register kann nur das Handelsregister gemeint sein, in dem auch diese Gesellschaften geführt werden. Von dort erhält man auch einen entsprechenden Handelsregisterauszug.
Handelsregister werden regional geführt, manche Bundesländer haben das an einem Standort zentralisiert (zum Beispiel das Saarland, Sachsen-Anhalt, Berlin oder Thüringen), andere führen mehrere Dutzend verschiedene regional zuständige Register, wie Bayern oder NRW.
Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister jedermann Auskunft:
Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtgerichten / Registergerichten ab 2005 gibt es für den Handelsregisterauszug in beglaubigter und unbeglaubigter Form die Begriffe amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke.
Diese sind unter zeitlichem Aspekt noch einmal aufgefächert:
1. Der aktuelle Handelsregisterauszug gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Handelsregisterauszug gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Handelsregisterauszug zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell.

Wenn Sie einen Handelsregisterauszug, heute wie gesagt häufig “Ausdruck” genannt, benötigen, können Sie sich selbst an das jeweilige Registergericht wenden, am besten natürlich gleich an das wirklich regional zuständige. Einsichtnahme ist kostenfrei, Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch im Fall der Eigenrecherche Gebühren.
Wenn Sie diesen Aufwand scheuen und einen seriösen und erfahrenen Dienstleister beauftragen möchten, dann nutzen Sie den unten stehenden Link.
Einen unbeglaubigten, heute “nicht amtlich” genannten Ausdruck/Auszug bekommen Sie von uns oft schon binnen weniger Minuten auf elektronischem Weg. Einen zur Vorlage bei Banken, Versicherungen oder Gerrichten und anderen Behörden oft benötigten beglaubigten, heute aktueller “amtlich” genannten Ausdruck/Auszug erhalten Sie durch uns zumeist innerhalb von drei bis fünf Werktagen, weil dieser nur in Papierform ausgefertigt wird und per Brief versendet werden muss.

Wenn Sie einen Handelsregisterauszug anfordern möchten, dann können Sie hier die gewünschte Art auswählen: GmbH-Register

Kommentare sind geschlossen.