Auskunft aus dem Handelsregister zu einer Ltd. Company
Woher bekommt man eine Auskunft aus dem Handelsregister, und zwar über eine Ltd.-Company?
Man könnten denken, dass das deutsche Handelsregister hier nicht geprüft werden braucht. Aber es gibt eine Ausnahme: Eine in England registrierte Ltd. muss sich auch in Deutschland in das Handelsregister eintragen, wenn sie vordergründig in Deutschland tätig ist. Diese Eintragungen kann man dann auch als schriftliche Handelsregisterauskunft erhalten. Der Vorteil ist, dass dieser Auszug in deutscher Sprache ist und das typische Aussehen eines deutschen Handelsregisterauszuges hat.
Aber es passiert auch oft, dass so eine Ltd. hier in Deutschland keine Registrirung vorgenommen hat und die Suche in Deutschland deshalb erfolglos bleibt.
Dann muss man in England suchen. Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt gibt es auch im Jahr 2020 bisher keine Anzeichen dafür, dass eingespielte Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass es Schwierigkeiten oder Verzögerungen im Verlaufe der gemeinsamen Verhandlungen in der so genannten Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 geben könnte, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.
Auch wenn eine Ltd. in vielen anderen Ländern registriert sein kann, ist die Chance sehr hoch, dass es eine englische Ltd ist.
Das Handelsregister in England ist natürlich anders aufgebaut als das deutsche. Hinzu kommt, dass eine englische Ltd. Company oft Dokumente zum Status einreichen muss, auch wenn sich nichts geändert hat. Das sorgt für eine Vielzahl von Dokumenten. Hier sollte man schon genau wissen, was man sucht. Sonst verliert man schnell den Überblick. Da kann es besser sein, wenn man diese Aufgabe an jemanden delegiert, der sich damit auskennt, z.B. an diese Firma: