Ltd. – Woher bekommt man Informationen über eine englische Ltd.?

Ltd. – Woher bekommt man Informationen über eine englische Ltd.?

Ltd. sind in England registriert, beim Companies House. Dort kann man zwar eine Vielzahl von Dokumenten über eine einzelne englische Ltd. abrufen, jedoch ist das oft auch sehr unübersichtlich aufgrund der vielen eingereichten Dokumente.

Im Gegensatz zu einem in Deutschland üblichen Handelsregisterauszug muss man hier verschiedene Dokumente abrufen, um sich ein umfassendes Bild machen zu können. Das liegt daran, dass eine englische Ltd. regelmäßig Erklärungen an das Handelsregister in England einreichen muss, was schnell zu einer Vielzahl von hinterlegten und abrufbaren Dokumenten führt. Vor allem sind dies der Annual Account (Finanzstatus) und der  Annual Return. Eine Erläuterung weiterer Begriffe rund um die englische Ltd. finden Sie hier.

Mit den Gründungsdokumenten und den o.g. zuletzt eingereichten jährlichen Meldungen ist man schon mal auf der sicheren Seite, weil der einen ganz guten Grundstock an Informationen bietet.
Aber eines ist klar: Neben einer guten Kenntnis der englischen Sprache ist also auch ein gewisses Quantum an Fachwissen nötig. Es kann daher besser sein, mit dem Abruf von Dokumenten jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennt bzw. Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England hat. Denn sonst ruft man unnützerweise Dokumente ab, die man gar nicht gebrauchen kann.

Dazu noch ein Tipp:
Wenn eine englische Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Man kann also beides prüfen. Aber wenn man sicher seine will, dann sollte man vor allem beim Handelsregister in England prüfen, denn es ist schon vorgekommen, dass die Zweigniederlassung in Deutschland noch registriert, die eigentliche englische Ltd. beim Handelsregister in England aber schon längst gelöscht war. So eine Löschung kann schnell erfolgen von seiten des Companies House, vor allem passiert das, wenn eine Ltd. bei der Einreichung von Statusmeldungen mehrfach säumig wurde. Das sit schon vielen Gewerbetreibenden aus Deutschland passiert, die hier den Überblick verloren hatten. Jedenfalls sollte man nicht nur die deutsche Zweigniederlassung prüfen, sondern auch vor allem in England nachschauen, ob nicht eine in England längst gelöschte Ltd. in Deutschland weiter munter aktiv ist. Die Gründe sind vielfältig. Die Amtsgerichte in Deutschland prüfen das nicht von sich aus. Hier ist man gut beraten, sich selbst ein Bild zu verschaffen.

Wir holen seit Jahren die Auskünfte über englische Ltd. ein und wissen, welche Datensätze relevant sind und welche eher nicht. In der Regel können wir diese Dokumente dann innerhalb von wenigen Stunden übermitteln.

Auftragsformular: Ltd.- Infos

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