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Für kleine Ltd. möglich: “Total Exemption Small”

Publiziert am 12. September 2019 von admin

Wenn man auf der Suche nach einem Bilanz bzw. einem Jahresabschluss einer Ltd.-Company sucht, dann trifft man oft auf einen “Total Exemption Small”.
Hierbei handelt es sich um eine verkürzte Form eines “Annual Account”.
Zur Erinnerung: Eine Ltd.-Company muss jährlich zwei Statusmeldungen an das englische Handelsregister einreichen: Den Annual Return und einen Annual Account .
Bei einem Annual Account handelt es sich um die jährlich einzureichenden Finanzinformationen der Ltd.-Company, immer bezogen auf das letzte Geschäftsjahr.

Eine Ltd.-Company, die auf ihren Antrag hin als kleines Unternehmen beim englischen Handelsregister gem. Companies Act 2006 NB gilt, kann eine Kurzform des Annual Account einreichen.
Diese wird als “Total Exemption Small” bezeichnet und muss bis spätestens  neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Verspätungen werden in der Regel geahndet und können im Wiederholungsfall auch zur Löschung der Ltd.-Company führen.

Ab wann gilt ein Unternehmen beim englischen Handelsregister als “small company”? Das Unternehmen muss mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllen:

– Jahresumsatz darf nicht mehr als £ 6.500.000
– die Bilanzsumme nicht mehr als £ 3.260.000
– die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter darf nicht mehr als 50 sein

Es versteht sich, dass große Mehrheit der Ltd.-Companies in England nur die Form “Total Exemption Small” einreichen muss. Noch ein Hinweis: Wenn eine Ltd.-Company eigentlich nur hier in Deutschland aktiv ist, dann muss sie hier eine Zweigniederlassung errichten. Das zieht jedoch keine Verpflichtung nach sich, hier in Deutschland dann einen Annual Account bzw. Total Exemption Small einzureichen. Das muss sie trotzdem nur in England.

Bitte beachten:Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt  gibt es auch im Jahr 2020 bisher keine Anzeichen dafür, dass eingespielte Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass es Schwierigkeiten oder Verzögerungen im Verlaufe der gemeinsamen Verhandlungen in der so genannten Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 geben könnte,  dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.

Wenn Sie Finanzinformationen oder weitere Info über eine Ltd.-Company benötigen, dann sollten Sie wissen, dass dies hier sehr schnell und zuverlässig möglich ist, denn wir holen seit Jahren diese Art von Auskünften ein. Daher können wir diese Dokumente dann innerhalb von wenigen Stunden übermitteln. Sollte Dokumente nicht abrufbar sein, z.B. wegen der Rechtsform oder weil es aufgrund des geringen Alters der Ltd.-Company noch keine Statusmeldungen gibt, dann bleibt es kostenfrei für Sie.

Hier können Sie sich die Details anschauen: Ltd.- Infos

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