Warum gibt es Unterstreichungen auf einem Handelsregisterauszug in roter oder schwarzer Farbe?

Warum gibt es Unterstreichungen auf einem Handelsregisterauszug in roter oder schwarzer Farbe?

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Das Handelsregister ist ein offenes Register, in welches jeder ohne Nachweis eines berechtigten Interesse in Deutschland kostenfrei einsehen kann. Auskünfte oder Auszüge kosten aber etwas, abhängig von der Art des Handelsregisterauszuges.

Was aber bedeuten die roten Unterstreichungen einzelner Passagen auf einem Handelsregisterauszug? 

Es sind keine Unterstreichungen, die auf eine besondere Wichtigkeit hinweisen sollen, sondern es handelt sich vielmehr um gelöschte Daten.  Wegen der besseren Ausagekraft hat man darauf verzichtet, diese Daten schlichtweg zu löschen, sondern sie sollten lesbar bleiben. Gerade wann man frühere Einträge zurückverfolgen will, ist dies ein sehr praktisches Verfahren.

Wird dieses Verfahren auch bei Gesellschafterlisten angewandt?

Nein, hier ist es so, dann dann eine neue Gesellschafterliste eingereicht werden muss, die dann die bisherige ersetzt. Aber auch die älteren Gesellschafterlisten werden dann nicht gelöscht, diese sind auch weiterhin einsehbar.

Was ist, wenn die Unterstreichungen in schwarzer Farbe sind?

Gelegentlich kann man auch schwarze anstatt der roten Unterstreichungen auf einem Handelsregisterauszug sehen. Das hat keine andere Bedeutung, oft liegt es daran, dass es sich um ältere Angaben handelt, die noch auf den früheren Registerblättern mit Schreibmaschinen oder auch nur mit Schwarz-Weiss-Druckern vorgenommen wurden. Auch diese schwarz untertrichenen Passagen gelten also ebenso als gelöscht.

Falls Sie gerade eine schriftliche Auskunft aus dem Handelsregister benötigen, dann geht das über den nachfolgenden Link:

Auskunft aus dem Handelsregister

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