Vereinsregister – Wie bekommt man eine Auskunft?

Vereinsregister – Wie bekommt man eine Auskunft?

Vereinsregister : Wie und woher bekommt man Auskunft und Dokumente über einen in Deutschland eingetragenen Verein (e.V.)?

Auskünfte oder Auszüge aus dem Vereinsregister erhält man beim zuständigen Registergericht, welches beim Amtsgericht geführt wird, genau dort, wo der Verein regional seinen Sitz hat.
Die Bundesländer gehen gegenwärtig sehr unterschiedlich damit um, wo und wie viele Registergerichte sie unterhalten. Deren Zahlen differieren von einem zentralen Register bis zu einigen Dutzenden. Darüber sollte man im Konkreten informiert sein, bevor man die Recherche beginnt. Auch sind nicht in allen Fällen die öffentlich zugänglichen Register – wie das Handelsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister – jeweils am gleichen Ort zu finden und oft auch in unterschiedlichem Maße zentralisiert.
Bei der Eintragung des Vereins in  das jeweilige Register werden dort Abschriften der Satzung und der Urkunde über die Bestellung des Vorstandes hinterlegt.

Das Vereinsregister ist in jedem Fall in der Bundesrepublik als offenes Register für jedermann einsehbar – kostenfrei. Einen schriftlichen Auszug aus dem Vereinsregister erhält man allerdings auch bei eigener Recherche nur gegen Zahlung von entsprechenden Gerichtsgebühren. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen weitestgehend von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service an. Und: Von Fall zu Fall ist es ja für den einen oder anderen auch geschickter, nachweisen zu können, das das betreffende Dokumeht von dritter Stelle übermittelt wurde und man selbst nicht als Rechercheur auftritt.
Auch wenn man nicht selbst das zuständige Rgeistergericht suchen mag, nicht zum Vereinsregister fahren oder dort selbst einen Auszug aus dem Vereinsregister anfordern möchte, dann ist man mit einem seriösen und erfahrenen Onlinedienstleister gut beraten. In der Regel wird dort keine Vorkasse verlangt, man geht also kein Risiko ein, wenn die Auskunft aus dem Vereinsregister nicht möglich sein sollte und kein Dokument geliefert wird, dann bleibt der Auftrag für den Besteller auch kostenfrei.
Oft innerhalb von 30 min ist die Auskunft aus dem Vereinsregister durch uns bereits für Sie erhältlich. Sie gelangt auf elektronischem Wege zu Ihnen, im PDF-Format.

Wenn Sie noch Fragen zum Erhalt von Informationen aus dem Vereinsregister haben, dann rufen Sie uns an. Allerdings können Sie auch gleich das Formular nutzen:

Registergericht-Vereinsregister

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