Vom Registergericht München schnell, günstig und seriös einen Abdruck/Ausdruck aus dortigen Registern erhalten
Registergericht München : Wie bekomme ich schnell eine Auskunft vom Registergericht München?
Beim Registergericht München werden die folgenden Register geführt: Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister. Es gehört zum Amtsgericht München und befindet sich in der Infanteriestraße 5 in 80325 München. Hier werden Registersachen aus elf verschiedenen benachbarten Amtsgerichtsbezirken geführt. Es ist eines von 21 verschiedenen Registergerichten im Freistaat Bayern. Einsichtnahme ist dort kostenfrei möglich, Ausdrucke oder Auszuge kosten aber auch im Fall der Eigenrecherche – wie in Deutschland generell üblich – Gebühren.
Wenn Sie das Registergericht München nicht selbst kontaktieren wollen, oder Ihnen fehlt die Zeit dazu, erst einmal heruaszufinden, ob es zuständig ist, dann empfehle ich den unten aufgeführten Link, denn dieser Service liefert nicht nur Informationen über Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften oder eingetragene Partnerschaften mit Sitz in München, sondern auch deutschlandweit registrierte. Das ist wichtig, wenn der Sitz des Vereins, der Kapitalgesellschaft, der Genossenschaft oder der eingetragenen Partnerschaft nicht in München bzw. einem der angeschlossenen Amtsgerichtsbezirke angesiedelt ist. Allein in Bayern existieren gegenwärtig 20 weitere verschiedene Register-Standorte bei anderen Amtsgerichten.
Es reicht daher aus, wenn Sie im Auftragsformular (siehe unten) die Firma, den Verein, die Genossenschaft oder eingetragene Partnerschaft eingeben, das richtige Registergericht wird herausgesucht. Man kann also über diesen Service Auskünfte aus den nachfolgenden Registern beim Registergericht München erhalten:
Handelsregister
Vereinsregister
Genossenschaftsregister
Partnerschaftsregister
Von den oben geannten Registern beim Registergericht kann man, unter zeitlichem Aspekt gesehen, folgende Auszüge bzw. Ausdrucke bekommen, die für alle anderen genannten Registerarten identisch ist:
1. Den aktuellen Ausdruck aus dem Registergericht München – er gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Den chronologischen Ausdruck aus einem Registergericht München – er gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Den historischen Ausdruck aus einem Registergericht München – er zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Sie erhalten diese Ausdrucke durch uns vom Registergericht München online und ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Ausdruck aus dem Registergericht innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, bekommen Sie die Rechnung auf gleichem Weg oder wenn gewollt per Briefpost. Amtlich beglaubigte Auszüge vom Registergericht München hingegen werden Ihnen derzeit innerhalb von ca. drei Werktagen geliefert, denn diese liegen, da gesiegelt und geheftet, nur in Papierform vor und müssen daher per klassischem Brief übermittelt werden.
Die häufigsten Anfragen an das Registergericht München sind Anfragen an das Handelsregister. Auch dieses ist ein öffentliches Register und kann kostenfrei eingesehen werden. Ausdrucke oder Auszüge kosten aber in jedem Fall auch hier Gebühren. Aus dem “Ausdruck aus dem Handelsregister”, oft auch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern ca. ab 2005 gibt es beim Registergericht München auch keinen Auszug mehr aus dem Handelsregister in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern nur noch amtliche oder nicht amtliche Ausdrucke. Aber auch die alten Begriffe sind noch üblich.
Die Inhalte sind in beiden Dokumentarten (beglaubigt/amtlich bzw. unbeglaubigt/nicht amtlich) gleich; die beglaubigte, heute amtliche, Variante benötigen Sie in aller Regel dann, wenn das Dokument bei Versicherern, Banken, Gerichten oder anderen Behörden vorgelegt werden soll.
Auftragsformular anschauen: Registergericht München: