Handelsregistereintragungen: Wie komme ich an Dokumente?

Handelsregistereintragungen: Wie komme ich an Dokumente?

Handelsregistereintragungen günstig und kurzfristig?

Will ich lediglich etwas wissen, oder will ich mein Wissen auch gegenüber anderen belegen können? – Diese Frage sollte man sich stellen, wenn man sich für Handelsregistereintragungen interessiert. Ganz allgemein gesagt kann man sich erste Informationen über Handelsregistereintragungen in Deutschland recht schnell beschaffen. Es ist möglich, interessierende Angaben zu Firmenname und -Sitz, zum Stammkapital, Geschäftsgegenstand und vertretungsberechtigten Personen deutschlandweit im sog. Registerportal der Länder zu prüfen, allerdings kann man dort nur kostenfrei recherchieren. Einen Ausdruck über einen Eintrag in das Handelsregister bekommt man hier nur als angemeldeter Nutzer und gegen entsprechendes Entgelt.
Wenn Sie nach einer Handelsregistereintragung zu einer GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) mit der Maßgabe suchen, schnell und so vollständig wie möglich einen schriftlichen Ausdruck oder Auszug aus dem jeweiligen Handelsregister zu erhalten, müssen Sie daran denken, dass das für den Sitz der jeweiligen Gesellschaft oder Firma regional zuständige Amtsgericht und dort das Registergericht auskunftsfähig ist. Einsichtnahme ist auch hier kostenfrei, Auszüge oder Ausdrucke kosten allerdings auch hier Gebühren. Einige Bundesländer (wie Thüringen, das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Berlin) führen ein zentrales Register, andere haben noch mehrere Dutzend verschiedene Registerstandorte, wie Bayern oder NRW. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten.
Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu  rund um die Uhr, an.
Folgende Angaben sind in einer so beschafften Handelsregistereintragung zu finden: Die Firma ( = volständiger Name des Unternehmens), der Sitz (Adresse), der Geschäftsgegenstand, Stammkapital und die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen). Die Gesellschafterangaben sind in einer Handelsregistereintragung zumeist nicht aufgeführt, außer bei Personengesellschaften (z.B. Kommanditgesellschaften, OHG). Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen ist es uns allerdings möglich, diese ebenfalls auf Ihren Wunsch zu recherchieren und zu liefern.

Wenn Sie sich die Suche nach der zuständigen Behörde überhaupt ersparen wollen, dann bieten wir Ihnen schnell und unkompliziert unsere Dienstleistungen an. Sie erhalten von uns innerhalb von sehr kurzer Zeit, wenn nötig binnen weniger Minuten, alle Angaben über eine Handelsregistereintragung unverändert übermittelt, nachdem wir diese beim zuständigen Handelsregister abgerufen haben. Den schriftlichen Auszug über eine Handelsregistereintragung erhalten Sie umgehend im PDF-Format, die Rechnung auf gleichem Weg oder, wenn gewünscht, per Briefpost.
Sofern Sie unser Angebot annehmen möchten konkretisieren Sie doch bitte für sich selbst den zweiten Teil der eingangs gestellten Frage dahingehend, in welchem Maße Sie Ihr Wissen zu Handelsregistereintragungen belegen möchten bzw. müssen. Denn eine Handelsregistereintragung kann auch amtlich beglaubigt werden – das wird häufig nötig, wenn der Handelsregisterauszug bei Banken, Versicherungen, Gerichten und anderen Behörden vorgelegt werden soll. Diese Dokumente sind nur in klassicher Papierform versendbar, das dauert also ungefähr drei bis vier Werktage. Und, wie erwähnt, kann durch uns ergänzend eine Liste über die jeweiligen Gesellschafter abgerufen werden, so dass der Handelsregisterauszug wirklich in hoher Vollständigkeit und Seriösität zu Ihrer Verwendung vorliegt.

Auftragsformular: Handelsregistereintragung prüfen

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