Handelsregistereintragung – Wann müssen das Gewerbetreibende tun?

Handelsregistereintragung – Wann müssen das Gewerbetreibende tun?

Handelsregistereintragung vornehmen? Ob, ja, dies hängt maßgeblich vom Umfang Ihrer gewerblichen Tätigkeit ab. Auch Einzelunternehmen, also inhabergeführte Gewerbe, müssen bei Vorliegen bestimmter Schwellenwerte ins Handelsregister eingetragen werden.

Wann ist das der Fall?

Der Einzelhandelsumsatz für Ihr Unternehmen beläuft sich auf 250.000 EUR, während der Großhandels- und Produktionsumsatz zwischen 400.000 und 500.000 EUR liegt.
Sie müssen eine Buchhaltung haben, dürfen kein Freiberufler sein und Sie beschäftigen Personen (sog. Prokuristen), die über weitreichende Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte verfügen.
Wenn eine dieser Bedingungen zutreffen sollte, dann sind Sie rechtlich gesehen Kaufmann, und müssen daher Ihr Geschäft im Handelsregister eintragen.

Und freiwillig?

Selbstständige und Kleingewerbetreibende können sich jedoch auch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Zu beachten ist dabei in der Konsequenz, dass ab diesem Zeitpunkt jeder von Ihnen an das Handelsregister eingereichten Dokumente einsehen kann.

Das schafft zwar bei Ihren Geschäftspartnern Vertrauen, aber auch eine oftmals gar nicht gewollte Transparenz. So zum Beispiel sind teilweise Ihre persönlichen Daten einsehbar, bis hin zu Ihrer Unterschrift. Das muss man auch bedenken.

Andererseits ist Ihr Firmenname dann durch einen Eintrag im Handelsregister geschützt. Denn jeder neue Firmenname der ins Handelsregister eingetragen werden soll, muss von bereits eingetragenen deutlich unterscheidbar sein. Mit dem vollzogenen Eintrag in das Handelsregister steht es Ihrem Unternehmen auch dann frei, Prokuristen einzustellen und neue selbstständige Niederlassungen in anderen Städten zu gründen.

Ein Handelsregistereintrag erfordert dann allerdings das Führen von doppelten Büchern sowie eine jährliche Inventur und Bilanz, was für kleine Unternehmen häufig mit mehr Aufwand als Nutzen verbunden sein kann.

Um bei Ihrer Entscheidung keine Fehlentscheidung zu fällen, ist es sicher ratsam, sich vor eine Entscheidung Rat einzuholen. Sicherlich gibt es bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) entsprechendes Infomaterial.

Andererseits ist es auch möglich, die eigene Situation vor so einer Entscheidung besser abzuwägen, wenn Sie gezielt nach vorhandenen Handelsregistereinträgen suche. Das geht, firmenbezogen, über dieses Auftragsformular.

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