Handelsregisterauszug – beglaubigt und mit Apostille.

Handelsregisterauszug – beglaubigt und mit Apostille.

Wenn ein Handelsregisterauszug außerhalb von Deutschland genutzt werden soll, dann wird meist noch neben der normalen Beglaubigung eine Überbeglaubigung, auch Apostille genannt, benötigt.
Das bedeutet praktisch, dass der bereits amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug (heute offiziell meist amtlicher Ausdruck genannt) vom Landgericht mit einer weiteren Beglaubigung versehen wird, dieser gilt dann mit diesem Echtheitsnachweis auch im Ausland. Dieser Echtheitsnachweis bzw. die Apostille wird jedoch nicht einheitlich erteilt, sondern wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt, das Mitglied der Haager Übereinkunft von 1961 ist.
Bei der Erteilung einer Apostille fallen die sonst üblichen Gerichtsgebühren dann doppelt an, ebenso dauert es einige Tage.

Meist wird ein amtliche Handelsregisterauszug mit Apostille von Unternehmen benötigt, die im Ausland tätig werden möchten. Dabei bietet es sich an, dass die Beschaffung dieses Dokumentes über darauf spezialisierte Dienstleister erfolgt, also Unternehmen, welche sich mit der Materie auskennen.
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