Handelsregister – Ausdruck oder Auszug binnen Minuten!

Handelsregister – Ausdruck oder Auszug binnen Minuten!

Handelsregister : Zuverlässiger, seriöser, kurzfristiger Informationserhalt – das ist möglich!

Innerhalb von 30 min, mitunter sogar erheblich schneller, liefern wir den schriftlichen Auszug/Ausdruck aus dem Handelsregister über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG und die Zweigniederlassung einer Ltd. Sie bekommen diesen (unbeglaubigten/nicht amtlichen – Erläuterungen siehe unten*) Auszug/Ausdruck aus dem Handelsregister von uns auf elektronischem Wege im PDF-Format, denn sonst könnte es nicht so schnell gehen. Sie können diesen Auszug aber auch auf Wunsch per Post erhalten.

Handelsregister sind in Deutschland öffentliche Register, also jedem zugänglich. Die Einsichtnahme ist kostenfrei, Auszüge oder Ausdrücke kosten aber in jedem Fall auch bei Eigenrecherche Gebühren. Firmen bzw. Gesellschaften sind in dem jeweils regional zuständigen Registergericht erfasst, dort muss man dann auch nachfragen. Einige Bundesländer haben ein einziges zentrales Register (wie Sachsen-Anhalt, Berlin, das Saarland oder Thüringen), andere bis zu mehrere Dutzend verschiedene Gerichte (wie Bayern oder NRW) , die jeweil das Handelsregister führen. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu  rund um die Uhr, an.

Aus dem Auszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister geht hervor: Firma (Gegenstand+Sitz, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Sie erhalten den Auszug aus dem Handelsregister bei uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Auszug aus dem Handelsregister innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, bekommen Sie auch gleich die Rechnung mit, dann haben Sie zwei Wochen Zeit zur Bezahlung. Kann kein Ausdruck oder Auszug geliefert werden, dann bleibt der Aufrag für Sie auch kostenfrei.

Der (normale) unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben fast ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft binnen Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich gesiegelt und somit in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern. (Beide Varianten sind inhaltsgleich, unterscheiden sich also nur in ihren Kosten und ihrer Weiterverwendbarkeit.)

Auftragsformular: Auszug aus dem Handelsregister

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