Deutsche Handelsregister zur Informationsgewinnung nutzen.
Was ist, was enthalten deutsche Handelsregister? Wie bekomme ich die diesbezüglichen Dokumente sicher und schnell?
Das Handelsregister ist in der Bundesrepublik Deutschland ein öffentliches Verzeichnis, welches Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts/ Handelsregister enthält. Es wird in aller Regel bei den regional zuständigen Registergerichten geführt, die die gleiche Anschrift wie die Amtsgerichte haben. Einige Bundesländer, wie Thüringen, Berlin, Sachsen-Anhalt oder das Saarland, führen ein einziges zentrales Register, andere arbeiten da eher dezentral mit zum Teil mehreren Dutzenden verschiedenen Standorten, wie Bayern oder NRW. Deutsche Handelsregister gehören zu den öffentlich zugänglichen Registern für jedermann.
Die Einsichtnahme ist dort deshalb kostenfrei; Auszüge oder Ausdrucke kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu rund um die Uhr, an.
Handelsregister werden in zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Abteilung B die Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden im Handelsregister mit HRA bzw. HRB abgekürzt.
Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister Auskunft:
Handelsregister – Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhabers bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Handelsregister – Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, also notariell. Eintragungen erfolgen grundsätzlich auch nur auf Antrag. Unterbleibt eine erforderliche Anmeldung, dann kann das mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es begrifflicherseits keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt als amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke benannt. Allerdings sind auch die alten Begriffe unbeglaubigter bzw. beglaubigter Handelsregisterauszug noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er kann binnen weniger Minuten per E-Mail übermittelt werden. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Beide Varianten sind inhaltsgleich und unterscheiden sich lediglich hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit und Kosten.
Ebenfalls beim Handelsregister befinden sich die Angaben zu den Gesellschaftern.
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