Einen Ausdruck aus dem Handelsregister in Köln? Den bekommen Sie hier günstig, kurzfristig und unkompliziert!

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Handelsregister Köln, wie bekommt man einen Ausdruck aus dem Handelsregister in Köln?

Beim Handelsregister in Köln, welches in der Nebenstelle des dortigen Justizzentrums, Reichenspergplatz 1 in 50670 Köln, arbeitet, erhält man Informationen über Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K., die in Köln geschäftsansässig sind.

Es gibt insgesamt 30 verschiedenen Standorte von Handelsregistern in Nordrhein-Westfalen, eines davon und eines der größten ist eben das Kölner. Die schriftliche Auskunft vom Handelsregister in Köln wird auch als Handelsregisterauszug bezeichnet oder seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005 aktueller oft als “Ausdruck aus dem Handelsregister”. Dies betrifft alle Handelsregister in Deutschland, nicht nur das in Köln. Es sind jedoch auch weiterhin alle alten Begriffe immer noch gebräuchlich.

Sie könnten natürlich selbst mit dem Handelsregister in Köln Kontakt aufnehmen, es ist ja ein offenes Register. Einsichtnahme ist kostenfrei jedermann möglich, Ausdrucke kosten aber in jedem Fall, auch bei Eigenrecherche, Gebühren.
Aber wenn Ihnen die Zeit fehlt, Sie sich über den Hauptsitz des gesuchten Unternehmens oder ähnliches unsicher sind (und gar nicht genau wissen, ob Sie an der richtigen Stelle recherchieren), dann sollten Sie den unten aufgeführten Link nutzen. Darüber erhalten Sie innerhalb weniger Minuten einen (unbeglaubigten) Auszug aus dem Handelsregister Köln, ebenso, falls nötig, Gesellschafterlisten und Kopien von Gesellschaftsversammlungen etc.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht in Köln können Sie auch über diesen Link erhalten, aber das wird dann einige Tage dauern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss deshalb per Post verschickt werden. Oft benötigen Sie so eine Beglaubigung, wenn das Dokument offiziell bei Banken, Versicherern, Gerichten oder anderen Behörden vorgelegt werden soll – auch wenn der amtliche(beglaubigte) wie der nicht amtliche Ausdruck eigentlich inhaltsgleich sind.
Noch ein Hinweis: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 wird formal kein Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form ausgefüllt, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings sind auch die alten Begriffe unbeglaubigter bzw. beglaubigter Handelsregisterauszug noch sehr gebräuchlich.

Wenn Sie einen Ausdruck aus dem Handelsregister in Köln bestellen wollen, dann geht das über diesen Link:

Auskunft aus dem Handelsregister

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