Handelsregister – deutschlandweit schnell + unkompliziert!

Handelsregister – deutschlandweit schnell + unkompliziert!

Handelsregister : Wie bekomme ich schnell einen gewünschten Ausdruck aus einem deutschen Handelsregister?

In Deutschland gibt es für jedermann zugängliche regional zuständige Handelsregister und der Sitz der jeweiligen Gesellschaft (GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG) bestimmt, bei welchem Handelsregister in Deutschland man einen Ausdruck aus dem Handelsregister bekommt.
Einsichtnahme ist dort immer kostenfrei, Ausdrucke oder Auszüge ziehen jedoch Gerichskosten nach sich.

Die Handelsregister werden in den so genannten Registergerichten geführt, die den Amtsgerichten zugeordnet sind. In einigen deutschen Bundesländern, zum Beispiel in Thüringen, dem Saarland, Bremen oder Berlin, existiert sogar ein zentrales Handelsregister. Andere, zum Besipiel NRW, führen Handelsregister an mehreren Dutzend unterschiedlichen Standorten.
Man kann also nicht von vornherein davon ausgehen, dass die regionale Aufteilung der Handelsregister immer den gängigen landespolitischen Strukturen folgt.
Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ weitestgehend unabhängigen Service an.
Falls Ihnen die Muße oder Zeit fehlt, selbst nach dem entsprechenden Handelsregister zu suchen und dann wirklich gezielten Kontakt zu diesem aufzunehmen, dann können Sie unseren Service nutzen: Wir rufen Ihnen die benötigen Informationen von dem betreffenden Handelsregister Online ab, denn wir haben umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse in der diesbezüglichen deutschlandweiten Suche. Es reicht deshalb vollkommen aus, wenn Sie im unten aufgeführten Auftragsformular die Firma, also den Namen eingeben, wir suchen das richtige Handelsregister heraus.

Welche Informationen können wir Ihnen Online von einem der Handelsregister liefern?

Den sog. “Ausdruck aus dem Handelsregister”, oft auch noch als “Handelsregisterauszug” bezeichnet, gültig sind noch beide Bezeichnungen. Ebenso kann eine Liste der Gesellschafter abgerufen werden.

Was geht aus so einem Ausdruck hervor?

Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings sind auch die alten Begriffe unbeglaubigter bzw. beglaubigter Handelsregisterauszug noch sehr gebräuchlich.

Auswahlmöglichkeiten für Ausdruck aus dem Handelsregister:

1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister Online gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diesen Ausdruck aus dem Handelsregister von uns sehr kurzfristig, oft binnen weniger Minuten, online und ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. Darauf ist dann nicht mehr die Bezeichnung “Ausdruck aus dem Handelsregister” zu finden, sondern “Abdruck aus dem Handelsregister”. Dieser Unterschied ist offensichtlich nicht weiter von Bedeutung und hängt sicher damit zusammen, dass man im Ergebnis eine fertige PDF-Datei erhält, also den Abdruck.

Bitte beachten Sie: Der nicht amtliche Ausdruck oder Abdruck ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das dann etwa zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Beide Varianten sind inhaltlich gleich, unterscheiden sich nur in ihrer Weiterverwendbarkeit.

Auftragsformular anschauen: Ausdruck aus dem Handelsregister

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