Ausdruck/Auszug oder Abdruck aus dem hauptstädtischen Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Ausdruck/Auszug oder Abdruck aus dem hauptstädtischen Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

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Woher und wie schnell kann ich einen schriftlichen Ausdruck vom Handelsregister in Berlin erhalten?

Berlin gehört zu denjenigen Bundesländern, die ihr Handelsregister zentral führen, wie beispielsweise auch das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. In Berlin gibt es also nur ein Handelsregister für alle Bezirke und dieses wird als Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg geführt, an einer Außenstelle in der Hardenbergstraße. Dort kann jedermann während der Öffnungszeiten kostenfrei Einsicht nehmen, Auskünfte jeder Art kosten dort aber auch bei Eigenrecherche Gebühren. Die Adresse für die Außenstelle Handelsregister des Amtsgerichtes lautet

Hardenbergstr. 31
10623 Berlin

Dort muss man sich hinwenden, per Post oder Sie werden persönlich dort vorstellig.
Dann müssen Sie sich entscheiden, welche Art von Ausdruck Sie möchten. Eine kurze Erklärung der Unterschiede einzelner Handelsregisterauszüge finden Sie hier

Ebenso sollten Sie sich klar sein, ob es ein unbeglaubigter oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Handelsregister sein soll. Das hängt natürlich ganz davon ab, wofür Sie diesen Ausdruck benötigen. Der Inhalt ist jeweils gleich, nur ist die beglaubigte Variante zusätzlich gesiegelt oder auch mit einem entsprechenden Beglaubigungsvermerk versehen. Eine Beglaubigung kann nötig sein, wenn Sie das Dokument bei Gerichten oder anderen Behörden, Versicherungen oder Banken vorlegen müssen. In den meisten anderen Fällen ist der “normale”  Handelsregisterauszug, heute zumeist nicht amtlicher Ausdruck genannt, völlig ausreichend. Beide Auszugsarten unterscheiden sich inhaltlich nicht, sondern nur hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit.

Wie komme ich an einen Ausdruck aus dem Handelsregister in Berlin, wenn ich dort nicht selbst hinfahren kann?

Einen unbeglaubigten Auszug, heute oft “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, aus dem Handelsregister Berlin, den erhalten Sie hier sehr kurzfristig, meist binnen weniger Minuten per E-Mail, über den Link unten. Dies betrifft auch die gewünschte Lieferung eine Gesellschafterliste, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen.
Bei einem beglaubigten Ausdruck aus dem Handelsregister Berlin (heute oft einfach aktueller “amtlicher Ausdruck” genannt) dauert es allerdings einige Tage länger (Lieferfrist meist zwischen drei und fünf Werktagen), weil das Dokument nur in Papierform existiert und deshalb auch erst ausgefertigt und per Post verschickt werden muss.
Kann kein Ausdruck/Auszug geliefert werden, dann bleibt der Auftrag natürlich für Sie kostenfrei.

Hier können Sie sich das Auftragsformular ansehen:

Ausdruck aus dem Handelsregister Berlin

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