Ltd. – Gesellschaft: Wie ist die aufgebaut?

Ltd. – Gesellschaft: Wie ist die aufgebaut?

Die typische Ltd.-Gesellschaft besteht aus drei Teilen:

1. Director:
Das ist der Geschäftsführer, so wie man ihn vom deutschen Handelsregister her kennt. Der Director ist verantwortlich dafür, dass dem englischen Handelsregister (Companies House) gegenüber die Terminvorgaben eingehalten werden, z.B. für die Abgabe des Annual Returns (Jahresbilanz) oder des Annual Accounts (Jahresbericht). Der Director ist meist eine natürliche Person, kann aber auch eine juristische Person sein, also eine andere Gesellschaft.
2. Shareholder:
Das sind die Gesellschafter, also die Anteilseigner. Es ist möglich, dass nur eine Person Shareholder ist.
3. Company Secretary:
Die Ltd. wird verwaltet vom Company Secretary und steht eigentlich zwischen der Ltd.-Company und den englischen Behörden. Die Bestellung eines Company Secretary ist seit einigen Jahren nicht mehr Pflicht, ist jedoch trotzdem empfehlenswert, damit es zu keinen unnötigen Fristversäumnissen kommt. Das Company Secretary ist u.a. verantwortlich für den Schriftverkehr mit dem Handelsregister, die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen und die steuerlichen Erklärungen. And die Zuverlässigkeit des Company Secretary sollten hohe Anforderungen gestellt werden, andernfalls kann es zu hohen Bußgeldern kommen.

Wenn Sie prüfen wollen, ob eine Ltd. im Handelsregister eingetragen ist und Sie diese Informationen abrufen wollen, dann schauen Sie sich dies an:

>>>> Ltd.-Gesellschaft

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