Apostille + Beglaubigter Handelsregisterauszug.

Apostille + Beglaubigter Handelsregisterauszug.

Wenn man einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug im Ausland verwenden will, dann benötigte man oft zusätzlich noch eine Überbeglaubigung, auch als Apostille bezeichnet.

Was ist eine Apostille auf einem Handelsregisterauszug ?

Eine Apostille ist die vereinfachte Form der Legalisation, also eine Bestätigung, dass die Unterschrift auf einer beglaubigten Urkunde auch von der ausstellenden Person stammt. Bei einem Handelsregisterauszug bedeutet das, dass die vom Amtsgericht / Registergericht vorgenommene Beglaubigung vom übergeordneten Landgericht bestätigt wird. Mit diesem Echtheitsnachweise kann der Handelsregisterauszug dann im Ausland verwendet werden.

Können weitere Dokumente vom Handelsregister mit einer Apostille versehen werden?

Ja, neben einem Handelsregisterauszug können auch ein Gesellschafterliste, ein Gesellschaftsvertrag oder auch ein veröffentlichter bzw. hinterlegter Jahresabschluss mit einer Apostille versehen werden.

Gilt diese Apostille dann in jedem Land?

Diese Apostille wird nicht pauschal erteilt, sondern wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt. Dieses muss allerdings dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sein, falls nicht, gelten andere länderspezifische Regelungen.

Wie ist es mit den Kosten?

Bei der Erteilung einer Apostille fallen stets die sonst üblichen Gerichtsgebühren dann doppelt an, es dauert natürlich auch auch einige Tage, denn es werden 2 Gerichte aktiv.

Wie kommt man an so eine Apostille?

Da meist Unternehmen einen beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille über ihr eigenes Unternehmen benötigen, bietet es sich für diese an, die Beschaffung einer Apostille über Dienstleister abzuwickeln, die sich auf die Beschaffung von Auskünften oder Auszügen aus dem Handelsregister spezialisiert haben.

Hier geht es schnell und zuverlässig:

amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille

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