Dieser Ausdruck gibt nur die (zum Zeitpunkt der Erteilung) aktuellen Eintragungen wieder. Hierüber können ein einfacher oder ein beglaubigter Ausdruck erteilt werden.
Dieser Ausdruck enthält die aktuellen und bereits wieder gelöschten Eintragungen seit der Umschreibung in das elektronische Register (einfache und beglaubigte Ausdrucke).
Dieser Ausdruck zeigt alle vor der Umschreibung in das elektronische Register erfolgten (und durch die Umschreibung gelöschten) Eintragungen im Bildformat.
Einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht erhalten, was einige Zeit in Anspruch nimmt. Am schnellsten geht es jedoch über verschiedene Onlinedienste, welche natürlich zu den genannten Gerichtsgebühren einen Aufpreis verlangen für die schnelle bzw. meist sofortige Lieferung. Oft geht das dann binnen weniger Minuten.
Beglaubigte Dokumente werden nur in Papierform vom Gericht ausgefertigt; die Lieferung per Post kann drei bis fünf Werrktage dauern. Diese Dokumente werden häufig bei Versicherungen, Banken, Gerrichten oder anderen Behörden verlangt.
Hier zum Angebot eines seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätigen Unternehmens: Ausdruck Handelsregister