Handelsregisterauszug beglaubigt = “amtlicher Ausdruck”
Ein “amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”, ist der wirklich beglaubigt wie vorher der “beglaubigte Handelsregisterauszug”?
Mit Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren trat an die Stelle des bisherigen so genannten amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“. Der heutige ” nicht amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister” hingegen stellt die unbeglaubigte Form dar, obwohl der ja auch “amtlich” ist, denn er stammt ja auch vom Amtsgericht.
Im Moment werden auch noch die alten Begriffe gebraucht, angefangen von “Handelsregisterauszug” über “Auszug aus dem Handelsregister” bis hin zur “Auskunft aus dem Handelsregister”.
Wichtiger ist jedoch, ob eine amtliche Beglaubigung durch das Amtsgericht erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck aus dem Handelsregister gewollt wird. Beide Dokumente sind inhaltsgleich. Der Unterschied liegt nicht nur bei den Kosten, ein amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister erfordert Beglaubigungsgebühren, sondern auch der Zeitfaktor spielt eine große Rolle. Der Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister ist nur direkt beim Registergericht erhältlich und muss per Brief verschickt werden (das dauert um die drei Werktage), er liegt also nicht in elektronischer Form vor. Er ist häufig unabdingbar zur Vorlage bei Versicherungen, Banken, Gerichten und anderen Behörden.
Entscheidend ist also immer das Wörtchen “amtlich” für “beglaubigt”.
Der “Aktuelle Auszug aus dem Handelsregister” ist demnach unbeglaubigt und kann genauso wie einen Liste der Gesellschafter über den unten aufgeführten Link innerhalb von Minuten abgerufen werden kann. Inhaltlich unterscheidet sich der “Amtliche Auszug aus dem Handelsregister” nicht von einem normalen Auszug. Der “amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister” wurde jedoch von Seiten des Amtsgerichtes mit einem Siegel versehen, manchmal wird er auch noch unterschrieben.
Auch den “Amtlichen Auszug aus dem Handelsregister” bekommen Sie über den Link unten ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und in der Regel auch ohne Vorkasse. Preiswerter und schneller ist ein unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Schauen Sie sich diesen Link an, wenn Sie das Thema interessiert: