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Handelsregister München : Ausdruck oder Auszug erhalten.

Handelsregister München : Ausdruck oder Auszug erhalten.

Auf welchen Wegen kann ich einen Ausdruck bzw. Auszug aus dem Handelsregister München erhalten? Wie schnell geht das?

Bei jedem in der Bundesrepublik geführten Handelsregister handelt es sich um ein offenes Register, so dass dort prinzipiell  jedermann Einsicht kostenlos nehmen kann, Auskünfte oder Auszüge kosten allerdings in jedem Fall etwas, auch bei Eigenrecherche. Das gilt selbstverständlich auch für das beim Amtsgericht München in der Pacellistraße 5 in 80315 München geführte Handelsregister der bayerischen Landeshauptstadt, das an allen Werktagen telefonisch von 8 bis 12 Uhr erreichbar ist und Registersachen aus insgesamt elf verschiedenen benachbarten Amtsgerichtsbezirken zusammenfasst.
In  ganz Bayern gibt es gegenwärtig noch 20 andere Registerstandorte – man sollte also schon wissen, wo man seine Suche beginnt.

Wenn man sich darüber sicher ist, dass diejenige Firma, über die man etwas wissen möchte, ihren Stammsitz wirklich in München hat (in der Landeshauptstadt und/oder im Landkreis München), ist das der richtige Ort für die Recherche. Wenn Sie sich darüber aber nicht völlig sicher sind oder nicht selbst beim Amtsgericht München vorstellig werden wollen, um sich einen Handelsregisterauszug ausstellen zu lassen, dann können Sie selbstverständlich auch einen gewerblichen Service in Anspruch nehmen, gegen einen gewissen Aufschlag natürlich. Allerdings sparen Sie möglicherwiese in doppelter Hinsicht (bei Firmenzuordnung und – recherche) sehr viel Zeit und Mühe, denn als einem in der Branche versierten Unternehmen gelingt uns der Erhalt des gewünschten Handelsregisterauszuges sehr kurzfristig, so dass der gewünschte Ausdruck in unbeglaubigter Form dann oft schon innerhalb von wenigen Minuten nach Auftragserteilung bei Ihnen als pdf im E-Mail-Fach ankommen kann.

Handelsregisterauszüge erhält man in Deutschland generell nur gegen Gerichtsgebühren, die Höhe dieser Gebühren hängt davon ab, ob es sich um einen beglaubigten oder einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug handelt. Zur Erlangung der gewünschten Informationen reicht zumeist der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch oft “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, aus. Der beglaubigte Handelsregisterauszug, aktuell zumeist “amtlicher Ausdruck” genannt, kann dann unumgänglich sein, wenn  der Handelsregisterauszug bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden vorgelegt werden muss. Der beglaubigte Handelsregisterauszug wird wegen der Siegelung nur in Papierform verschickt – das kann dann eben schon bis zu dessen Ankunft bei Ihnen zwischen drei und fünf Werktage dauern. Beide Varianten unterschieden sich nicht nach Inhalten, sondern nur nach ihrer Weiterverwendbarkeit und den Beschaffungskosten.

Hier können Sie das Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug Amtsgericht München / Bayern