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Tag: Handelsregistereintragung

Handelsregisterauszug beinhaltet Handelsregistereintragung.

Handelsregisterauszug beinhaltet Handelsregistereintragung.

Wenn Sie hier in Deutschland nach einer Handelsregistereintragung über eine Kapitalgesellschaft suchen (GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG und/oder Ltd. mit Zweigniederlassung in Deutschland), dann ist dafür das für den Sitz der jeweiligen Gesellschaft oder Firma zuständige deutsche Amtsgericht zuständig, speziell das Registergericht, das einen Handelsregisterauszug liefert. Man kann jedoch auch deutschlandweit im sog. Registerportal der Länder prüfen, allerdings kann man dort nur recherchieren, einen Ausdruck über einen Eintrag in das Handelsregister bekommt man dort nur als angemeldeter Nutzer und gegen Entgelt.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es offiziell begrifflich keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist die alte Bezeichnung “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis zur Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Welche Angaben sind in einer Handelsregistereintragung zu finden, die traditionell auch als Handelsregisterauszug bezeichnet werden: Die Firma, also der “Name” der Gesellschaft, der Sitz (Adresse), der Geschäftsgegenstand, Stammkapital und die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen). Die Gesellschafterangaben sind in einer Handelsregistereintragung nicht aufgeführt, außer bei Kommanditgesellschaften.

Sie erhalten von uns innerhalb von sehr kurzer Zeit alle Angaben über eine Handelsregistereintragung unverändert übermittelt, nachdem wir diese beim Handelsregister abgerufen haben. Den schriftlichen Auszug über eine Handelsregistereintragung erhalten Sie im PDF-Format, die Rechnung ebenfalls oder wenn gewollt per Briefpost.

Eine Handelsregistereintragung kann auch amtlich beglaubigt werden, ebenso kann eine Liste über die Gesellschafter abgerufen werden. Auftragsformular: Handelsregistereintragung / Handelsregisterauszug