Durchsuchen nach
Tag: Frankfurt Oder

Kurzfristig Dokumente vom Handelsregister in Potsdam erhalten – das geht hier!

Kurzfristig Dokumente vom Handelsregister in Potsdam erhalten – das geht hier!

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading...

W a s  erfahre ich über Firmen und Gesellschaften mit Hauptsitz in und nahe der Brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam  w i e  schnell?

Das  Handelsregister in Potsdam deckt territorial in etwa den Westen des Landes Brandenburg ab und ist auch das größte der Handelsregister in diesem Bundesland. Geführt wird es im Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, in 14467 Potsdam.
Generell kann jedermann in der Bundesrepublik Deutschland einen Handelsregisterauszug anfordern. Die Einsichtnahme in diese Register ist immer kostenfrei, alle Ausdrucke oder Auszüge kosten allerdings auch bei eigener Recherche Gebühren.

Dafür haben Sie die Möglichkeit des persönlichen Erscheinens oder Sie schreiben das Amtsgericht an. Beides nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch, dabei vorausgesetzt, dass Sie auch wissen, dass das AG Potsdam wirklich zuständig ist. Denn wenn man einen Ausdruck über eine Eintragung im Handelsregister von Potsdam benötigt, dann sollte man zuerst klären, ob Potsdam die gesuchte Firma führt. Im Bundesland Brandenburg gibt es insgesamt vier lokale Handelsregister: Weitere Handelsregister  existieren in Cottbus, Neuruppin und Frankfurt/Oder. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass verschiedene Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende Anfragen nicht zu beantworten.
Ein seriöser online-Dienstleister hingegen beantwortet Anfragen zumeist unabhängig von Öffnungszeiten, nahezu „rund um die Uhr“.

Aus einem sog. “Ausdruck aus dem Handelsregister”, traditionell oft noch “Handelsregisterauszug” genannt, geht in jedem Fall hervor: Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Wenn Sie vorstellig werden, um einen Ausdruck über eine eingetragene Firma zu beantragen, dann stehen Sie vor der Frage, ob ein unbeglaubigter/nicht amtlicher Ausdruck ausreicht, oder ob es ein beglaubigter/amtlicher Ausdruck sein muss. Beide Varianten sind inhaltsgleich und unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit: In aller Regel reicht ein unbeglaubigter, nicht amtlicher Ausdruck dann aus, wenn Sie die gewünschten Informationen für sich selbst benötigen. Zur weiteren Verwendung gegenüber Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden ist in aller Regel ein beglaubigter Ausdruck nötig, heute zumeist “amtlicher Ausdruck” genannt.

Ergänzend sollten Sie wissen, dass es unter zeitlichem Aspekt gesehen verschiedene Arten von einem solchen Ausdruck gibt:

1. Der aktuelle Ausdruck führt nur den tagaktuellen Eintragungsstand über eine Firma auf. Bisher erfolgte Änderungen werden nicht aufgeführt.
2. Der chronologische Ausdruck führt alle Änderungen der letzten Jahre auf und endet mit dem aktuellen Stand. Er geht meist zurück bis in das Jahr 2006, in welchem die elektronische Registerführung eingeführt wurde.
3. Der historische Ausdruck liegt zeitlich vor dem chronologischen Ausdruck. Er ist zumeist dann unumgänglich, wenn in dem betreffenden Handelsregistereintrag nach 2006 keine Veränderungen mehr vorgenommen wurden.

Kann man unkompliziert ohne eigene Mühen einen Ausdruck erhalten?

Ja, und zwar über den Link unten. Denn dort erhalten Sie einen (unbeglaubigten) Ausdruck aus dem Handelsregister von Potsdam durch uns bereits innerhalb von wenigen Minuten. Soll es der amtliche, also beglaubigte Ausdruck sein, dann müssten Sie mit einer Lieferzeit von etwa vier Werktagen rechnene, da dieser wegen der Siegelung nur in Papierform und somit als klassischer Brief versendet werden kann.
Egal, was Sie benötigen: Sie müssen hier weder Mitglied werden noch mit einem versteckten Abo oder ähnlichen Fallstricken rechnen. Einfach bestellen und den Auftrag nach Erhalt des gewünschten Dokumentes bitte binnen zwei Wochen bezahlen. Kann kein Dokument geliefert werden, dann bleibt Ihr Auftrag für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Geliefert werden kann auch eine Gesellschafterliste des Unternehmens und Gesellschafterbeschlüsse, falls nötig auch mit Beglaubigung.

Auftragsformular anschauen: Das Handelsregister in Potsdam