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Tag: Brexit-Verhandlungen

Ltd. & Co. KG: gibt es die auch in Deutschland?

Ltd. & Co. KG: gibt es die auch in Deutschland?

Ltd. & Co. KG – Recherche in Deutschland  und  in England oft sinnvoll!

Bei einer KG (Kommanditgesellschaft) unterscheidet man zunächst einmal zwischen dem Komplementär, welcher mit seinem gesamten Vermögen haftet, und dem Kommanditisten, welcher nur mit seiner Einlage haftet.
In Deutschland ist die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG sehr verbreitet. Hier haftet und führt als Komplementär eine GmbH die Geschäfte der KG. Kommt es zum Fall der Haftung, dann haftet der Kommanditist mit seiner Einlage, die GmbH mit ihrem Stammkapital. Hier hilft bei weiteren Fragen oft schon der in Deutschland übliche und übersichtliche Auszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister weiter.
Folgende Angaben stehen im Handelsregister: Firma / Sitz / vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) / Stammkapital / Rechtsform des Unternehmens

Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, also notariell. Eintragungen nimmt das Registergericht grundsätzlich auch nur auf Antrag vor. Unterbleibt jedoch eine gesetzlich erforderliche Anmeldung, dann kann das mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Bei der Ltd. & Co. KG ist die Haftung ähnlich, nur dass statt der haftenden GmbH die Ltd.-Company mit ihrem Stammkapital haftet. Das Problem: Das Stammkapital oder Haftungskapital einer Ltd.Company liegt deutlich unter dem einer GmbH, statt bei 25.000 Euro liegt das bei der Ltd. meist nur bei einer eher symbolischen Höhe von 1 Britischen Pfund. Man kann sich leicht ausrechnen, was dies für die Gläubiger im Fall der Haftung gegen eine Ltd. & Co. KG bedeutet.
Ein weiteres Problem bei der Recherche bezüglich einer Ltd.: Im Gegensatz zum deutschen Handelsregisterauszug, auf dem alle relevanten Angaben enthalten sind (siehe oben), wenn man mag auch chronologisch die letzten Jahre umfassend, gibt es beim englischen Handelsregister eine Vielzahl von Einzeldokumenten. Das hängt schon damit zusammen, dass eine englische Limited Company regelmäßig Jahreserklärungen an das Handelsregister einreichen muss und macht die Suche innerhalb einer Vielzahl von Dokumenten unübersichtlich, zumal, wenn man sich der Termini im Wirtschafts-Englischen nicht völlig sicher ist.  Man sollte also ziemlich genau wissen, was man benötigt, um  die Recherchekosten nicht ausufern zu lassen.

Es gibt aber auch noch einen anderen Aspekt: Wenn die Limited Company aus England ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England, im Companies House in Cardiff angesiedelt, eintragen, sondern auch im regional zuständigen deutschen Handelsregister – eben mit einer Zweigniederlassung. Über diese Zweigniederlassung kann man wiederum einen normalen deutschen Handelsregisterauszug abrufen. Hier hat man wieder die gewohnte Übersichtlichkeit.

Es ist aber schon passiert, dass die Zweigniederlassung in Deutschland noch registriert war, die eigentliche Limited Company in England aber bereits gelöscht war. Aus England wird dies dem deutschen Handelsregister nicht mitgeteilt und die hiesigen Handelsregister prüfen nicht von sich aus, ob mit der Registrierung in England noch alles rechtens ist.

Als serriöser und erfahrener Dienstleister helfen wir Ihnen auch da gern weiter:  Wenn Sie eine detaillierte Auskunft über eine Ltd. & Co. KG benötigen, dann sollten Sie diesen Link nutzen:

Ltd. & Co. KG – Wie ist es mit der Haftung?