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Tag: Beglaubigung

Beglaubigung, Zwischenbeglaubigung oder Endbeglaubigung?

Beglaubigung, Zwischenbeglaubigung oder Endbeglaubigung?

Beglaubigung – Ein Handelsregisterauszug ist ein wichtiges Dokument für geschäftliche Zwecke und enthält Informationen über ein Unternehmen. Um die Echtheit des Handelsregisterauszugs zu bestätigen, gibt es verschiedene Arten von Beglaubigungen.

Die Beglaubigung ist eine Bestätigung durch eine Behörde, z.B. ein Amtsgericht, oder eine Person mit geeigneter Qualifikation, z.B. ein Notar, dass eine Kopie oder ein Originaldokument mit dem Original übereinstimmt. In der Regel wird die Beglaubigung von einem Handelsregisterauszug durch das Amtsgericht durchgeführt, wo das Handelsregister geführt wird.

Eine Zwischenbeglaubigung eines Handelsregisterauszuges ist nötig, wenn dieser Auszug von mehreren Stellen beglaubigt werden muss und die dann bereits erfolgte Beglaubigung bestätigt werden muss. Eine Zwischenbeglaubigung bestätigt also die Echtheit der Beglaubigung eines vorherigen Amtsträgers oder einer vorherigen Behörde (Landgericht) und stellt sicher, dass diese Beglaubigung des Handelsregisterauszugs vollständig und korrekt war. Die Zwischenbeglaubigung kann auch eine Voraussetzung sein, um eine weitere Beglaubigung oder Zertifizierung zu erhalten, wie beispielsweise eine Überbeglaubigung oder eine Apostille.

Die Überbeglaubigung hingegen bestätigt die Echtheit aller vorherigen Beglaubigungen durch eine höhere Behörde. Sie wird in der Regel von dem übergeordneten Landgericht durchgeführt und bestätigt, dass die bisherige Beglaubigung des Handelsregisterauszugs seitens des Amtsgerichts korrekt und rechtmäßig ist. Es liegt in der Natur der Sache, dass Zwischenbeglaubigung und Überbeglaubigung keinerlei Unterschiede aufweisen müssen. Welche Bezeichnung dann gilt, dies hängt davon ab, ob noch weitere Beglaubigungen erfolgen sollen.

Für den internationalen Gebrauch ist dann eine Apostille oder Legalisation erforderlich, um die Echtheit des Handelsregisterauszugs zu bestätigen. Eine Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation und bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für den Gebrauch im Ausland. Die Legalisation hingegen bestätigt die Echtheit einer Urkunde durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes.

Mit einigen Ländern hat die Bundesrepublik ein spezielles Beglaubigungsverfahren vereinbart, dann muss vor der Legalisation noch eine Endbeglaubigung seitens des BfAA erfolgen. In einer damit schon 3. Beglaubigung werden die vorangegangenen Beglaubigungen durch Amtsgericht und auch Landgericht beglaubigt. Anschließend kann das Dokument dann dem Konsulat des Ziellandes zwecks Legalisation übergeben werden. Dieses Vorgehen ist z.B. erforderlich, wenn der Handelsregisterauszug in China verwendet werden soll.

Wenn Sie eine der genannten Beglaubigungen benötigen, dann schauen Sie sich diese Seite an:

Handelsregisterauszug + Apostille