Handelsregister Ulm – hier Auszug oder Ausdruck bestellen.
Woher bekommt man schnell und ohne Anmeldung oder Logindaten Infos vom Handelsregister Ulm?
Von einem deutschen Handelsregister, also auch dem in Ulm, kann man Infos über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und auch über deutsche Niederlassungen von Ltd.) erhalten. Die Einsichtnahme in diese offenen Register ist kostenfrei. Obwohl so für jedermann die Einsichtnahme auch in das Handelsregister Ulm kostenfrei ist, ist es die schriftliche Auskunft eben nicht. Es fallen diesbezüglich in jedem Fall bestimmte Gebühren an.
Zu finden ist das entsprechende Registergericht Ulm in der Zeughausstraße 14 in 89073 Ulm. Es ist eines von vier verschiedenen regional zuständigen Handelsregistern im Bundesland Baden-Württemberg.
Die Auskunft wird im allgemeinen als Handelsregisterauszug bezeichnet, seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005 auch aktueller “Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt. Dies ist bei allen Handelsregistern so, nicht nur bei dem in Ulm.
Den (“normalen”, unbeglaubigten oder neusprachlicher “nicht amtlichen”) Ausdruck vom Handelsregister Ulm können Sie über den unten aufgeführten Link sehr schnell von uns erhalten, sofern Sie nicht selbst zum Handelsregister Ulm fahren wollen oder sich über eventuelle Zuständigkeiten (z. B. : Ist die interessierende Firma wirklich im Zuständigkeitsbereiches dieses Registergerichtes angesiedelt, also im Handelsregister Ulm aufzufinden?) nicht völlig sicher sind. Sie können den erhaltenen Auszug aus dem Handelsregister Ulm nach unserer Lieferung dann bei sich selbst ausdrucken bzw. abspeichern.
Auch der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Ulm kann über den unten aufgeführten Link bestellt und innerhalb von ca. drei bis fünf Werktagen durch uns geliefert werden, denn dieser wird wegen der Siegelung nur auf Papier ausgehändigt und auf dem Postweg übermittelt. Ihn benötigen Sie häufig, wenn der Handelsregisterauszug gegenüber Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden vorgelegt weren muss. Inhaltlich unterscheiden sich amtliche oder nicht amtliche Ausdrucke nicht voneinander, nur hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit.
Und noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug vom Handelsregister Ulm wird, wie bei den anderen Handelsregistern in Deutschland auch, häufig als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren “Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug” und kann wie dieser bei den genannten Banken, Versicherungen oder Behörden vorgelegt werden.
Auftragsformular: Handelsregister Ulm