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Tag: amtlich/ nicht amtlich

Handelsregister in Bayern nutzen und dort Infos bestellen

Handelsregister in Bayern nutzen und dort Infos bestellen

Wie erhalte ich eine Handelsregisterauskunft zu einer im Freistaat Bayern ansässigen Firma?
Die wirtschaftliche Stärke des süddeutschen Bundeslandes, seine Größe und Geschichte sind ebenso beeindruckend wie die Anfrage nach einer aktuellen Handelsregisterauskunft für den Laien dort zumindest anfangs schwierig und unübersichtlich sein kann.
Denn trotz diverser Vereinfachungen und Zentralisierungen in Verwaltungsabläufen gibt es immer noch über 20 verschiedene Handelsregister in Bayern an den Registergerichten, bei denen auch, wie allgemein üblich, die jeweiligen Handelsregister geführt werden.
Welches Registergericht zuständig ist, das hängt vom Sitz der Kapitalgesellschaft ab.
Dafür wiederum muss man die territorialen Zuständigkeiten der jeweiligen Registergerichte gut kennen, sonst fragt man möglicherweise persönlich an falscher Stelle nach.
Sie könnten nun versuchen, das zuständige Handelsregister herauszufinden und dieses zu kontaktieren. Die Einsichtnahme in  Handelsregister ist auch in Bayern wie in ganz Deutschland für jedermann kostenfrei möglich. Auszüge oder Ausdrucke sind allerdings auch bei Eigenrecherche gebührenpflichtig. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu  rund um die Uhr, an.

Sofern Sie die eigene Recherche aus Zeitgründen, oder weil Sie sich über manche Abläufe nicht im klaren sind, scheuen, können Sie gern einen seriösen und erfahrenen Dienstleister beauftragen – eine Firma, die sich damit auskennt und mit diesen Fragestellungen nahezu täglich beschäftigt ist. Mit Hilfe eines spezialisierten Unternehmens gelingt es Ihnen so oft innerhalb von Minuten, eine aktuelle Handelsregisterauskunft  zu erhalten. Das Unternehmen, welches Sie über den unten aufgeführten Link erreichen, ist deutschlandweit tätig und verzichtet bei gewerblichen Kunden auf Vorauskasse. Kann kein Ausdruck oder Auszug geliefert werden, dann bleibt der Aufrag für Sie auch kostenfrei.
Es reicht vollkommen aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma eingeben, das richtige bayrische Handelsregister wird herausgesucht und die gewünschten Informationen werden dann vom Handelsregister nicht nur in Bayern, sondern ggf. auch deutschlandweit abgerufen. Diese erhalten sie im PDF-Format per E-Mail.

Welche Informationen finden Sie auf einem Handelsregisterauszug aus Bayern?
Firma (Geschäftsgegenstand und Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Bitte beachten: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Bayern ab ca. 2005 gibt es nur noch amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke.  Beide sind inhaltsgleich und unterscheiden sich nur in ihrer Weiterverwendbarkeit. Nicht amtliche Ausdrucke entsprechen dem früheren (“normalen”) unbeglaubigten Handelsregisterauszug, die amtlichen Ausdrucke sind mit einem früheren beglaubigten Handelsregisterauszug gleichzusetzen. Der alte Begriff “Handelsregisterauskunft/-auszug” ist aber noch sehr gebräuchlich. Die Varianten beglaubigt/unbeglaubigt unterscheiden sich inhaltlich nicht voneinander, sondern nur hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit.
Für viele Zwecke reicht ein nicht amtlicher Ausdruck aus, der sehr zügig, oft binnen weniger Minuten, als PDF per E-Mail übermittelt werden kann. Soll die Handelsregisterauskunft Versicherern, Banken, Gerichten oder anderen Behörden vorgelegt werden, dann ist die Bestellung eines amtlichen Ausdrucks sinnvoll. Da dieser im Gegensatz zum nichtamtlichen Ausdruck nur in Papierform, also per Brief, übersendet wird, ist in diesem Fall mit Lieferzeiten zwischen drei und fünf Tagen zu rechnen. (Das würde auch zutreffen, wenn Sie, was aber eher selten vorkommt, den Handelsregisterauszug im Ausland vorlegen müssen. Dann muss es zumeist zu einer nochmaligen Beglaubigung eines amtlichen Ausdrucks per “Apostille” kommen, in mancher Literatur auch als “Überbeglaubigung” bezeichnet.)

Arten der Handelsregisterauskunft Bayern, zeitlich gesehen:
1. Der aktuelle Handelsregisterauskunft gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Handelsregisterauskunft gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Handelsregisterauskunft zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005, kann aber bei der Erarbeitung von Informationen über eine Gesellschaft, insbesondere, wenn deren Vergangenheit bedeutsam ist, auch von einigem Interesse sein.

Nicht zu vergessen ist auch die Liste der Gesellschafter, die man beim Handelsregister anfordern kann

Auftragsformular: Handelsregisterauskunft Bayern