Das Handelsregister Deutschland wird elektronisch geführt.
Trotz der Umstellung der regionalen Handelsregister auf eine elektronische Registerführung, gibt es nach wie vor die bekannten Registerakten bei den Amtsgerichten. Aber seit ca. 2005, dem Zeitpunkt der schrittweisen Umstellung, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Nicht nur, dass alle Angaben von den Gesellschaften nun elektronisch eingereicht werden müssen, auch Begriffe haben sich weitgehend geändert: Der frühere Handelsregisterauszug heißt nun “Ausdruck aus dem Handelsregister”, jedoch der alte Begriff “Handelsregisterauszug” wird noch genutzt.
Wie ist das mit beglaubigten Dokumenten?
Im Zuge der Umstellung im Handelsregister Deutschland wurde auch der bisherige “Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung” zum sog. “Amtlichen Ausdruck aus dem Handelsregister”. Aber die alten Begriffen haben nach wie vor noch Geltung, man versteht beim elektronischen Handelsregister trotzdem, was gemeint ist.
Den unbeglaubigten Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie durch uns über den unten aufgeführten Link in 30 min. oder schneller per E-Mail im PDF-Format erhalten, sofern Sie nicht selbst Zeit und Lust haben, sich mit dem Handelsregister in Verbindung zu setzen.
Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht bzw. dem elektronischen Handelsregister hingegen kann nur innerhalb von ca. drei bis fünf Werktagen inklusive Postweg geliefert werden, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.
Übrigens kann nicht nur ein Handelsregisterauszug beglaubigt werden, auch weitere Dokumente, wie die Gesellschafterliste oder auch Gesellschaftsverträge oder Jahresabschlüsse. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, das diese Beglaubigungen dann nur innerhalb Deutschlands gelten. Wenn so ein Dokument im Ausland verwendet werden soll, dann benötigen Sie in aller Regel eine sog. Apostille bzw. Legalisation.
Welche Angaben gehen aus einem Handelsregisterauszug hervor?
Aus dem online übermittelten Ausdruck aus dem elektronischen Handelregister bzw. dem Handelsregisterauszug gehen folgende Angaben hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung und bei Personengesellschaften auch die Gesellschafterangaben. Bei Kapitalgesellschaften hingegen, bei GmbH, sind diese Angaben auf der separaten Gesellschafterliste aufgeführt.
Handelsregister elektronisch / Auskunftsarten:
1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister gibt ausschließlich den tagaktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister führt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge auf.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung, in der Regel bis ca. 2005-2007. Dieser Ausdruck ist demzufolge nicht aktuell, denn er endet in jenen Jahren.
Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister hier online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Ausdruck von einem Handelsregister innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, wenn unbeglaubigt, gehen Ihnen die beglaubigten Dokumente nur per Post zu.
Wenn Sie den Auftrag ausgelöst haben, dann erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine Auftragsbestätigung. Anschließend gehen Ihnen die Dokumente innerhalb der jeweils angegebenen Zeit zu. Falls es noch Unklarheiten gibt bzw. wir eine Rückfragen haben, dann setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Weitere Informationen anschauen: >>>>> Handelsregister Deutschland – elektronisch