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Tag: historisch

Handelsregister: Unterschiede und Bestellbarkeit

Handelsregister: Unterschiede und Bestellbarkeit

Handelsregister Dokumente: Welche Unterschiede gibt es bei Ausdrucken/Auszügen?

Handelsregister zählen in Deutschland zu den offenen Registern – jeder kann kostenfrei Einsicht nehmen, Auszüge oder Ausdrucke kosten allerdings auch bei Eigenrecherche Gebühren. Bei den Registergerichten / Handelsregistern gibt es neben einer Unterscheidung von beglaubigten und unbeglaubigten Ausdrucken auch noch eine zeitlich bestimmte Unterscheidung hinsichtlich des Inhalts:

Aktueller Ausdruck:
Der schriftliche Ausdruck zeigt nur den heutigen Eintragungsstand an, alle früheren Eintragungen sind dort nicht aufgeführt.
Beispiel: Wenn vor kurzem der langjährige Geschäftsführer abberufen wurde, dann kann man diese Tatsache auf einem aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister nicht erkennen.

Chronologischer Ausdruck:
Hier werden alle Eintragungen in Tabellenform wiedergegeben. Man erkennt, wer wann Geschäftsführer war und welche Sitzverlegungen bzw. Umfirmierungen (frühere Namen der Gesellschaft) etc. es gab.
Wenn man sich über eine Firma und deren Geschichte genauer informieren möchte, dann ist der chronologische Ausdruck dafür gut geeignet.

Historischer Ausdruck:
Der historische Ausdruck zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck wurde also nicht weitergeführt und endet in der Regel ca. 2006. An den historischen Ausdruck schließt sich der chronologische Ausdruck unmittelbar an.

Alle diese Ausdrucksarten können auch beglaubigt werden.
Beglaubigte Ausdrucke (heute zumeist “amtliche Ausdrucke” genannt) benötigen Sie häufig dann, wenn die Dokumente bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden vorgelegt werden sollen. In allen anderen Fällen reicht zumeist der unbeglaubigte (normale, nicht amtliche) Ausdruck. Letzterer ist sehr kurzfristig durch uns per E-Mail lieferbar, oft schon binnen weniger Minuten, der beglaubigte oder amtliche Ausdruck muss wegen der Siegelung per Briefpost verschickt werden, da können die Lieferzeiten bei drei bis fünf Werktagen liegen. Inhaltlich bestehen keine Unterschiede zwischen einem nicht amtlichen und amtlichen Ausdruck.

Allen Arten ist gemeinsam, dass dort diese Details aufgeführt werden:

Firma (Name)
Geschäftsgegenstand
Haftungskapital
Geschäftsführer und Prokuristen
Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften: OHG, KG, GmbH & Co. KG)

Wenn Sie einen Ausdruck aus dem Handelsregister (Handelsregisterauszug) nicht selbst beschaffen möchten, sondern einen seriösen und erfahrenen Dienstleister damit beauftragen wollen, dann geht dies hier – zuverlässig und ohne versteckte Abokosten oder ähnliche Fallstricke:

Ausdruck aus dem Handelsregister – Bestellformular