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Handelsregister in Deutschland: Wie es es aufgebaut?

Handelsregister in Deutschland: Wie es es aufgebaut?

Handelsregister : Was kann ich von dort erfahren? 

Das Handelsregister in Deutschland ist ein öffentliches Verzeichnis bzw. Register, in welches Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts / Registergerichts erfolgen. Allerdings wird man dort nicht gegen seinen Willen oder ohne Kenntnis eingetragen und kleine Gewerbetreibende findet man dort in aller Regel nicht.
(Als Faustregel kann gelten: Wer nicht weiß, ob er im Handelsregister eingetragen ist, der steht auch nicht drin.)
Einige Bundesländer führen ein einziges zentrales Handelsregister, wie das Saarland, Berlin oder Sachsen-Anhalt, andere arbeiten weiterhin  dezentral und führen regional zuständige Handelsregister an mehreren Dutzend verschiedenen Standorten, wie NRW oder Bayern.
Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, also notariell. Eintragungen nimmt das Registergericht grundsätzlich auch nur auf Antrag vor. Unterbleibt jedoch eine gesetzlich erforderliche Anmeldung, dann kann das mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Die Einsichtnahme in ein deutsches Handelsregister ist jedermann kostenfrei möglich; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber Gebühren – auch im Fall einer Eigenrecherche.

Das Handelsregister in Deutschland wird in zwei Abteilungen geführt.

In der Abteilung A (HRA) werden eingetragen:
Einzelkaufmann (e.K., e.Kfm, bei Kauffrauen e.Kfr. o.ä.) und Betriebe der öffentlichen Hand, wenn diese gewerblich tätig sind
offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG); hierzu zählt auch die GmbH & Co KG
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
juristische Personen nach § 33 HGB

In der Abteilung B (HRB) werden eingetragen:
Aktiengesellschaft (AG)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Was wird in das Handelsregister eingetragen?
Firma (= Name des Unternehmens) mit einem Hinweis auf die Rechtsform: e.K., OHG, KG, AG, GmbH etc.
Sitz (Amtsgericht) und Geschäftsanschrift
empfangsberechtigte Person (nicht bei HRA)
Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen
Unternehmensgegenstand (nicht bei Einzelkaufleuten, OHG und KG).
Stammkapital (bei AG, KGaA, GmbH und SE)
allgemeine Vertretungsregelungen
Inhaber bzw. Gesellschafter (nicht Aktionäre, GmbH-Gesellschafter und Mitglieder eines VVaG)
Vorstandsmitglieder der AG und des VVaG, persönl. haftende Gesellschafter einer KGaA, GmbH-Geschäftsführer, weitere Leitungsorgane und Vertretungsberechtigte (z.B. Prokuristen)
Rechtsform und (bei HRB) Beginn des Unternehmens
Kommanditisten und deren Hafteinlage
weitere Eintragungen zu Rechtsverhältnissen, z.B. Satzungsänderungen, Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz
Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens
Auflösung der Gesellschaft
Erlöschen der Firma, die Löschung der Gesellschaft

In Abhängigkeit von der gewünschten Weiterverwendbarkeit der Dokumente existieren zwei verschiedene abrufbare Varianten: Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft binnen weniger Minuten, elektronisch lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung durch uns per Post kann das ungefähr drei bis fünf Werktage dauern.
Beide Dokumente unterscheiden sich inhaltlich nicht.

Wenn Sie eine schriftliche Auskunft aus dem Handelsregister benötigen:

Ausdruck aus dem Handelsregister von Deutschland