Eine Handelsregisterauskunft schnell erhalten
Wie und woher bekommt man eine Handelsregisterauskunft schnell?
Da es in Deutschland viele lokale Registergerichte gibt, bestimmt der Sitz der jeweiligen Gesellschaft (GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG), bei welchem Registergericht in Deutschland die Handelsregisterauskunft schnell erhältlich ist. Wenn Ihnen die Zeit fehlt, selbst nach dem entsprechenden Registergericht zu suchen und Kontakt aufzunehmen oder sich die Log-Daten zu bestellen, dann können Sie auch den gewerblichen Online-Service zum Abruf einer Handelsregisterauskunft oder einer Gesellschafterliste nutzen:
Wir rufen Ihnen die benötigte Handelsregisterauskunft ab, wobei deutschlandweit gesucht wird. Es reicht daher aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma, also den Namen der Gesellschaft eingeben.
Welche Informationen beinhaltet eine Handelsregisterauskunft? Die Handelsregisterauskunft wird oft auch “Ausdruck aus dem Handelsregister” oder auch “Handelsregisterauszug” genannt, die Inhalte sind identisch. Wichtig ist allerdings ob eine Handelsregisterauskunft in beglaubigter und unbeglaubigter Form erteilt werden soll und zwar von folgenden unterschiedlichen Formen einer Handelsregisterauskunft:
a) Die aktuelle Handelsregisterauskunft gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
b) Die chronologische Handelsregisterauskunft gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete, d.h. gelöschte) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
c) Die historische Handelsregisterauskunft zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Sie erhalten eine Handelsregisterauskunft hier ohne Mitgliedschaft, Anmeldung oder Login. Während Sie die (unbeglaubigte) Handelsregisterauskunft durch uns innerhalb weniger Minuten per E-Mail erhalten, geht Ihnen die Rechnung auf gleichem Weg oder wenn gewünscht per Briefpost zu.
Bitte beachten: Die amtlich beglaubigte Handelsregisterauskunft kann nur per Brief übermittelt werden, das dauert deshalb dann ca. drei bis fünf Tage. Etwas länger dauert es, wenn Sie neben der Beglaubigung auch noch eine Apostille benötigen (Verwendung im Ausland).
Auftragsformular für eine Handelsregisterauskunft: Handelsregisterauskunft