Stets nötig: das Registered Office einer Ltd. – Gesellschaft

Stets nötig: das Registered Office einer Ltd. – Gesellschaft

Eine Ltd. kann eine normale Geschäftsanschrift haben, z.B. hier in Deutschland. Trotzdem benötigt die Ltd. in England auch noch ein offizielles Büro, das so genannte Registered Office einer Ltd. Bei diesem handelt es sich nicht lediglich um ein Briefkastenbüro, denn das Büro muss eine erreichbare bzw. aufsuchbare Adressenanschrift haben, denn Postfächer werden für diesen Zweck nicht akzeptiert.

Das Registered Office ist dehalb notwendig, weil der Ltd. mehrmals im Jahr offizielle amtliche Mitteilungen und Schriftstücke zugestellt werden, z.B. auch Formulare für den Annual Return, die von der Ltd. ausgefüllt und zurückgeschickt werden müssen. Dann dient das Registered Office auch als Aufbewahrungsort bzw. Auslegungsort des sog. Company Register der Ltd. Das beinhaltet das Register der Directors (Geschäftsführer) und deren Beteiligungen, das Register der Shareholder (Aktionäre), das Register der Aktientransfers sowie das Darlehensregister. Das Registered Office führt also für die Ltd. eine Reihe von Verwaltungsarbeiten aus. Deshalb muss auf der gesamten Geschäftskorrespondenz einer Ltd. (Rechnung, Briefkopf, Veröffentlichungen, Internet) immer auch der genauen Namen und der Sitz des Registered Office und zusätzlich auch die “Company Registration Number” der Ltd. mit angegeben werden.

Wir liefern Ihnen bei Bedarf neben einem Handelsregisterauszug über eine Ltd. auch die genauen Adressangaben des Registered Office.

Bestellformular: Handelsregisterauszug mit Registered Office

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