Luxemburg : Rechtsformen beim Handelsregister Luxemburg.

Luxemburg : Rechtsformen beim Handelsregister Luxemburg.

Luxemburg Handelsregister: Rechtsformen von Unternehmen in Luxemburg.

Luxemburg – Handelsregister, das luxemburgische Recht unterscheidet sechs verschiedene Gesellschaftsformen, von denen  sich zwei als die häufigsten darstellen: die Aktiengesellschaft (S.A.) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à r.l.). Beide werden durch notarielle Urkunde gegründet, im Amtsblatt veröffentlicht und die Satzung sowie verschiedenen andere Angaben sind im Handelsregister in Luxemburg registriert.
Sie unterscheiden sich voneinander hinsichtlich des verlangten Mindestkapitals und dessen Einzahlvorschriften und beispielsweise auch darin, dass bei den Aktiengesellschaften ein Aktenregister geführt werden muss, während bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden müssen. Natürlich gibt es auch Unterschiede in der Verwaltung und Prüfung dieser verschiedenen Gesellschaftsformen.
Zu den anderen vier Gesellschaftsformen gehören die Genossenschaft, die Kommanditgesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die offene Handelsgesellschaft:
S.A. – Société Anonyme (vergleichbar mit deutscher Aktiengesellschaft – AG)
S.à r.l. – Société à responsabilité limitée (vergleichbar mit deutscher Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH)
S.C.A. Société en Commandite par Actions (vergleichbar mit deutscher Kommanditgesellschaft auf Aktien – KGaA)
S.C.S. Société en Commandite simple (vergleichbar mit deutscher Kommanditgesellschaft – KG)
S.C.Sp. Société en Commandite Speciale (ein nicht mit einer deutschen Gesellschaft vergleichbares Unternehmen, eine spezifische Form einer Kommanditgesellschaft)
Societe declare (vglb. mit eingetragener Genossenschaft)

In Luxemburg sind alle am Wirtschaftsleben teilnehmenden natürlichen und juristischen Personen (nach dem Gesetz vom Dezember 2002 in aktueller, geänderter Fassung) im Handels- und Unternehmensregister RCS – Registre de Commerce et de Socieétés verzeichnet, das dem Justizminister untersteht und dessen Verwaltung dieser an die Interessengemeinschaft GIE RCSL übertragen hat, der der Staat sowie die Luxemburgische Handels- und Handwerkskammer angehören.

Eine der festgeschriebenen RCS-Aufgaben ist die Informationsbereitstellung für Dritte. In diesem Zusammenhang erfasst das RCS zwei Arten von Daten: zum einen personenebzogene und Rechtsdaten (Firmenname, Gesellschaftszweck und Gesellschaftskapital, Verwaltungsrat, Zeichnungsbefugnis, Abschlussprüfer u.ä.) und zum anderen die jeweiligen Jahresabschlüsse.

Dabei bitte beachten: Handelsregisterdokumente werden in Luxemburg in französischer Sprache geführt, jedoch kann ein Auszug auch in zumindest teilweiser Übersetzung ins Deutsche abgerufen werden. Teilweise bedeutet, dass nur bestimmte Formularteile und die Beschriftungen in deutscher Sprache sind, die in französischer Sprache von den Firmen eingereichten Erklärungen werden hingegen nicht ins Deutsche übersetzt.  Sollte man jedoch Inhalte auf Deutsch vorfinden, dann sind diese nicht behördlich übersetzt, sondern wurden so von den Firmen in deutscher Sprache eingereicht. Das Handelsregister übersetzt also nur die Überschriften, nicht die Inhalte.  Das ist in Deutschland beim Handelsregister anders, der Handelsregisterauszug ist immer in deutscher Sprache.

Die Akteneinsicht in den Räumen des RCS (Büroanschrift: Centre administratif Pierre Werner, Bâtiment F, 13, rue Erasme, Luxemburg-Kirchberg; Postanschrift: Registre de Commerce et des Sociétés, L-2961 Luxembourg) ist kostenlos und montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr möglich. Dort bekommt man dann diese firmenbezogenen Informationen: RCS-Nr., Firmenname, Rechtsform, Anschrift des Gesellschaftssitzes und ein Verzeichnis der seit 2006 von der Firma hinterlegten Dokumente. Während die Einsicht vor Ort kostenlos ist, erhält man Ausdrucke oder Kopien dieser Dokumente nur gegen Gebühren.

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Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen in der Beschaffung von nationalen und internationalen Handelsregisterdokumenten übernehmen wir gern auch diese Dienstleistung für Sie und beschaffen Ihnen kurzfristig und zuverlässig die gewünschten Dokumente zu einem Unternehmen, das in Luxemburg registriert ist. Sollten wir keine diesbezüglichen Dokumente übersenden können, dann bleibt der Auftrag für Sie selbstverständlich auch kostenfrei.

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