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Tag: schnelle Übermittlung

Handelsregistereintragung unkompliziert bestellen.

Handelsregistereintragung unkompliziert bestellen.

Eine Handelsregistereintragung, wo  und wie  finde ich schnell  was ?

Handelsregistereintragung einer GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) oder Ltd. (mit Zweigniederlassung in Deutschland) suchen, dann ist dafür das für den Sitz der jeweiligen Gesellschaft oder Firma zuständige Amtsgericht und dort das Registergericht zuständig. Einige Bundesländer, wie Thüringen, Sachsen-Anhalt oder das Saarland, führen nur noch ein zentrales Handelsregister auf Landesebene, andere noch bis zu mehrere Dutzend verschiedene – wie NRW oder Bayern. Die Einsichtnahme ist generell kostenfrei, Ausdrucke oder Auszüge kosten aber in jedem Fall, auch bei Eigenrecherche, Gebühren.

Welche Angaben sind dann auf einem Handelsregister-Eintrag zu finden?

Die Firma, also der “Name” des Unternehmens, der Sitz (Adresse), der Geschäftsgegenstand, Stammkapital und die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen).
Die Gesellschafterangaben, also die Liste der Gesellschafter, sind dort nicht aufgeführt, außer bei Personengesellschaften. Man kann diese gesondert anfordern.

Sie erhalten von uns innerhalb von sehr kurzer Zeit alle Angaben über einen Eintrag in das Handelsregister unverändert übermittelt, nachdem wir diese bei einer der oben genannten Stellen abgerufen haben. Den gewünschten Auszug über den Eintrag in das Handelsregister erhalten Sie im PDF-Format per E-Mail oft schon innerhalb weniger Minuten, die Rechnung geht Ihnen darauf folgend per Briefpost zu.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” oft noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen 3- 7 Werktage dauern. Diese Zeiträume kämen noch dazu, wenn Sie einen amtlichen Ausdruck, also beglaubigten Handelsregisterauszug, möglicherwiese zum Einsatz im Ausland benötigen. Dafür muss auf diesem in aller Regel noch eine sog. “Apostille” angebracht werden, eine Überbeglaubigung durch das Landgericht.

Wir können einen gesuchten Eintrag in das Handelsregister auch amtlich beglaubigen oder mit der Apostille versehen lassen oder rufen Ihnen, falls gewünscht, die  Liste der Gesellschafter oder die Angaben zu den Geschäftsführern ab.

Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Auftragsformular:

Handelsregister Eintrag