Durchsuchen nach
Tag: bestellen

Handelsregister – hier online Dokumente bestellen.

Handelsregister – hier online Dokumente bestellen.

Wie kann man einen Ausdruck aus dem Handelsregister auch online bestellen und erhalten?

Das hängt davon ab, wie und inwieweit der Auszug weiterverwendet werden soll. Zunächst muss man unterscheiden, ob man einen unbeglaubigten oder einen beglaubigten Auszug oder Ausdruck benötigt, auch wenn diese die selben inhaltlichen Angaben enthalten. Letzterer ist zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Behörden und Unternehmen nötig und existiert nur in Papierform. Deshalb kann man einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug/amtlichen Ausdruck zwar online bestellen, aber nicht online erhalten, er wird immer per Briefpost, meist innerhalb von zwei bis vier Werktagen, geliefert.
Anders beim unbeglaubigten Handelsregisterauszug, heute zumeist “nicht amtlicher Ausdruck” genannt: Diesen kann man online bestellen und erhalten. Innerhalb von einer Stunde nach Auftragserteilung, häufig sogar noch wesentlich schneller, übermitteln wir Ihnen beispielsweise per E-Mail einen solchen Handelsregisterauszug über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG oder Ltd. (Niederlassung Deutschland) online und im Original vom Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder.
Natürlich können Sie selbst auch kostenfrei in ein deutsches Handelsregister einsehen. Sie sollten aber die regionale Zuordnung der betreffenden Gesellschaft genau kennen – andernfalls fragen Sie ja an falscher Stelle nach. Auch sollten Sie wissen, dass Einsichtnahme zwar kostenfrei ist, Auszüge oder Ausdrucke in jedem Fall aber nur gegen Gebühren, auch bei Eigenrecherche, erhältlich sind.
Aus dem online erhaltenen Handelsregisterauszug geht hervor: Firma (Gegenstand+Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung, wobei es unter zeitlichem Aspekt drei Arten eines Handelsregisterauszuges gibt:
1.) Aktueller Handelsregisterauszug: Er gibt ausschließlich den aktuellen Eintragungsstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.) Chronologischer Handelsregisterauszug: Er gibt alle Registereintragungen (also auch gelöschte) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005 chronologisch wieder.
3.) Historischer Handelsregisterauszug: Er zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist daher nicht aktuell.

Gesellschafterlisten, Angaben zu Geschäftsführern und zu Gesellschaftsverträgen, Verflechtungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen etc. können Sie genauso wie den Handelsregisterauszug hier online bestellen. Sie erhalten diese Angaben dann in der Regel innerhalb weniger Stunden online.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug online