Dokumente von den Handelsregistern in Sachsen. Hier abrufbar!
Von den drei regionalen Handelsregistern in Sachsen können Sie gern hier Handelsregister – Informationen abrufen über GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, e.K., UG oder von Zweigniederlassungen ausländischer Firmen.
Handelsregister in Sachsen existieren in: Dresden, Chemnitz und Leipzig. Welches Register davon für die betreffenden Firma zuständig ist, dies hängt von deren jeweiligem Hauptsitz ab. Einsichtnahme ist in der Bundesrepublik Deutschland immer kostenfrei und durch jedermann möglich, Auszüge im Sinne schriftlicher Informationen kosten auch im Fall der Eigenrecherche Gebühren.
Schon wegen Unsicherheiten in der regionalen Zuordnung der Unternehmen kann sich an Stelle der eigenen Bemühungen die Beauftragung eines Dienstleisters lohnen. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass verschiedene Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu rund um die Uhr, an.
Die schriftlichen Informationen findet man gut zusammengefasst auf einem so genannten “Ausdruck Handelsregister”, noch besser bekannt als Handelsregisterauszug. Man bekommt dort solche Informationen wie Firma (kompletter Name), Adresse, Geschäftsgegenstand, Haftungskapital, Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen).
Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine sog. Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke oder Abdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Der (unbeglaubigte) Handelsregisterauszug / Sachsen wird Ihnen, wenn gewünscht, durch uns sehr kurzfristig, also binnen weniger Minuten, per E-Mail im PDF-Format übermittelt, ebenso die Rechnung, denn Sie müssen hier nicht vorab bezahlen. Ein Risiko gehen Sie also nicht ein. Mit einem Abo oder gar versteckten Folgekosten müssen Sie hier nicht rechnen. Und: Wenn nichts geliefert werden kann, dann entstehen Ihnen auch keine Kosten.
Bitte geben Sie nun die Daten der Firma ein, über welche Sie einen Handelsregisterauszug aus Sachsen bzw. weitere Dokumente abrufen wollen.
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