Handelsregister-Informationen vom Handelsregister in Saarbrücken. Hier abrufbar!
Im Saarland wird das Handelsregister ausschließlich beim Amtsgericht Saarbrücken geführt. Das Saarland gehört damit zu denjenigen Bundesländern, in denen eine zentrale Stelle für Handelsregisterangelegenheiten existiert – wie beispielsweise Thüringen oder Sachsen-Anhalt. Im Unterschied zu diesen aber wird das Register in der Landeshauptstadt geführt. Jedermann kann dieses öffentliche Register in Deutschland einsehen – in diesem Fall in der Franz-Josef-Röder-Straße 13 in 66119 Saarbrücken. Die Einsichtnahme ist jedermann möglich und kostenfrei, Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Wenn Sie nicht selbst recherchieren mögen, dann steht Ihnen gern ein versierter und seriöser Dienstleister zur Verfügung.
Sie können Handelsregister-Informationen erhalten über eine GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, e.K., UG oder auch über deutsche Zweigniederlassungen einer Ltd.- Company bzw. anderer Firmen ausländischen Rechts.
Das Handelsregister wird in Deutschland in zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.
Zusammengefasst findet man die relevanten Informationen aus dem Handelsregister jeweils auf einem Handelsregisterauszug oder Ausdruck, dem diese Angaben entnommen werden können: Firma (= Name), Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen).
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug / Saarbrücken wird Ihnen durch einen versierten und seriösen Dienstleister per E-Mail in sehr kurzer Zeit im PDF-Format übermittelt, wenn Sie unter Nutzung des untenstehenden Links einen entsprechenden Auftrag eteilen. Die Rechnung erhalten Sie per Post. Kostenlos bleibt es für Sie, wenn kein Handelsregisterauszug geliefert werden kann.
Dieser unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Auch einen mit einer “Überbeglaubigung”, einer so genannten “Apostille”, versehenen beglaubigten Handelsregisterauszug zur eventuell nötigen weiteren Verwendung im Ausland können Sie über uns bestellen.
Bitte geben Sie nun die Daten der Firma ein, über welche Sie einen Handelsregisterauszug bzw. weitere Dokumente abrufen wollen.
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