Schnell und seriös für Sie recherchiert: Handelsregister-Informationen zu Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern!
Zusammengefasst findet man zu in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Firmen die relevanten Informationen aus dem Handelsregister jeweils auf einem Handelsregisterauszug (heute oft Ausdruck genannt), dem dann die folgenden Angaben entnommen werden können: Firma (= Name), Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen). Diese Angaben erlangt man über eine GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, e.K., UG oder auch eine deutsche Zweigniederlassung einer Ltd.- Company bzw. anderer Firmen ausländischen Rechts.
Handelsregister sind in Deutschland als öffentliche Register für jedermann kostenfrei einsehbar. Ausdrucke oder Auszüge kosten allerdings auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Einige Bundesländer, zum Beispiel Sachsen-Anhalt oder das Saarland, führen nur noch ein zentrales Handelsregister auf Landesebene, andere bis zu mehrere Dutzende. Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern werden an vier verschiedenen Standorten regionale Handelsregister geführt: in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund.
Selbstverständlich können Sie selbst an den genannten vier Registergerichtsstandorten in Mecklenburg-Vorpommern recherchieren. Wer darin nicht versiert ist, kann jedoch schon bei der Beantwortung der Frage, w o denn die ihn interessierende Firma nun wirklich registriert ist, Zeit verlieren. Um das oder andere Unwägbarkeiten zu vermeiden können Sie jederzeit einen seriösen und erfahrenen Dienstleister bemühen.
Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass zahlreiche deutsche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Dienstleister bieten Ihnen dagegen häufig einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service an.
Sehr kurzfristig, oft binnen weniger Minuten, wird so der Handelsregisterauszug per E-Mail im PDF-Format übermittelt, sofern Sie diesen in unbeglaubigter Form (nicht amtlicher Ausdruck) benötigen. Das ist dann zumeist ausreichend, wenn nur Sie selbst entsprechende Angaben nutzen. Wenn der Handelsregisterauszug zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigt wird, dann muss es sich in aller Regel um einen beglaubigten Handelsregisterauszug, heute auch oft “amtlicher Ausdruck” genannt, handeln. Dieser wird nur in Papierform erteilt und geht Ihnen deswegen per klassischer Post innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Auftragserteilung zu.
Die Rechnung erhalten Sie auf dem gleichen Wege. Kostenlos bleibt der Auftrag dann für Sie, wenn ein Handelsregisterauszug bzw. weitere angeforderte Dokumente nicht geliefert werden können.
Bitte geben Sie nun die Daten der Firma ein, über welche Sie einen Handelsregisterauszug bzw. weitere Dokumente abrufen wollen.
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