Handelsregisterauszug - Fragen
 

 

 

Erläuterungen

 

 

Ein Handelsregisterauszug wird vom Amtsgericht erteilt als:
 
 
aktueller Handelsregisterauszug (auch amtlicher Ausdruck) anfordern
 

Der aktuelle Auszug vom Amtsgericht gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder ohne gerötete (=gelöschte) oder erklärende Eintragungen und enthält die folgenden Angaben:

exakte Firmierung (Name) der Gesellschaft, Geschäftsgegenstand, Höhe des Stammkapitals, derzeitige Geschäftsführer und Prokuristen.

 

 
chronologischer Handelsregisterauszug (auch chronologischer Ausdruck) anfordern

 

Der chronologische Auszug gibt in chronologischer Reihenfolge alle Registereintragungen (also auch gerötete bzw. gelöschte) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung wieder (je nach Bundesland vor ca. 3-5 Jahren).

Er enthält neben den o.g. Angaben auch Hinweise auf zwischenzeitlich erfolgte Eintragungen bzw. Veränderungen bei der Gesellschaft.

 

 
historischer Handelsregisterauszug (auch historischer Ausdruck) anfordern
 

Hier handelt es sich um eine Wiedergabe des eingescannten früheren Registerblattes bis zum Tage der Umstellung auf die elektronische Registerführung, beginnend mit der Gründung der Gesellschaft.

Der historische Handelsregisterauszug in der Regel nicht mehr aktuell, da er seit der Einführung der elektronischen Registerführung nicht mehr aktualisiert wurde.

 

 
beglaubigter Handelsregisterauszug (auch amtlicher Ausdruck) anfordern
 

Sie erhalten einen vom Amtgericht ausgegebenen Handelsregisterauszug (wie oben ), jedoch in geklammerter und gesiegelter Form.

 

 
Gesellschafterliste anfordern
 

Sie erhalten die beim Amtgericht / Registergericht vorhandene letzte und damit aktuelle Gesellschafterliste in unbeglaubigter Form.

 

 
Handelsregisterauszug mit Akteneinsicht anfordern

Neben dem Handelsregisterauszügen erhalten Sie auf Wunsch Kopien von Teilen der Akte beim Amtsgericht nach Ihren Vorgaben, so z.B.:

- letzte Gesellschafterliste (bei Bedarf auch frühere)

- Protokolle von Gesellschafterversammlungen bzw. Beschlüsse

- Beherrschungsverhältnisse, Gewinnabführungen, Verschmelzungen etc

- Angaben zu einem eröffneten Insolvenzverfahren etc.