Handelsregister : Wie komme ich zu einem Auszug oder Ausdruck?

Handelsregister : Wie komme ich zu einem Auszug oder Ausdruck?

Handelsregister : Welche Informationen findet man auf einem Auszug vom Handelsregister und woher bekommt man diesen bei Bedarf kurzfristig?

Die gesuchten Dokumente bekommt man vom registerführenden regional zuständigen Amtsgericht, dem Handelsregister vor Ort. Dieses sowie die Zuordnung der gesuchten Gesellschft zu genau diesem Handelsregister müssten Sie selbst herausfinden, dann können Sie selbst hingehen bzw. dieses selbst kontaktieren.
Es gibt Bundesländer mit einem einzigen zentralen Handelsregister, wie zum Beispiel das Saarland, Berlin, Thüringen oder Sachsen-Anhalt; in anderen werden Handelsregister an mehreren Dutzend verschiedenen Standorten geführt, wie in Bayern oder NRW.
Einsichtnahme ist immer kostenfrei, Auszüge oder Ausdrucke kosten allerdings Gebühren. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu  rund um die Uhr, an.

Folgende Angaben sind auf einem schriftlichen Auszug aus dem Handelsregister, heute meist “Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt, stets aufgeführt: Firma, also der “Name” des Unternehmens, der Sitz (Adresse), Gegenstand der Gesellschaft, die Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.

Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Wir können Ihnen diesen oft binnen weniger Minuten beschaffen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich gesiegelt und in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern. Das gilt auch, wenn Sie zur Vorlage im Ausland einen beglaubigten Handelsregisterauszug mit einer dort geforderten “Überbeglaubigung”, einer sog. Apostille, versehen lassen müssen.
Zusätzlich zu einem aktuellen Auszug vom Handelsregister kann man unter zeitlichem Aspekt gesehen auch noch einen chronologischen Auszug/Ausdruck anfordern. Auf dem chronologischen Auszug finden Sie zusätzlich noch die mittlerweile gelöschten bzw. früheren Angaben, zurück bis in das Jahre 2005. Die Gesellschafter, also die “Eigentümer” der Gesellschaft finden Sie übrigens auf dem Auszug von einem deutschen Handelsregister nicht, es sei denn, es handelt sich um eine Personengesellschaft, erkennbar an “HRA”. Bei Kapitalsgesellschaften, erkennbar an “HRB”, muss man diese Angaben in Form einer Liste der Gesellschafter abrufen, was natürlich auch über das Handelsregister möglich ist.

Wenn Ihnen alles zu lange dauert oder zu umständlich erscheint, dann sollten Sie einen seriösen gewerblichen Onlinedienst hinzu ziehen.
Für einen Auszug aus dem Handelsregister könnten Sie dann dieses Formular nutzen:

schriftlichen Auszug aus dem Handelsregister

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