Eine Auskunft vom Handelsregister in München erhalten.

Eine Auskunft vom Handelsregister in München erhalten.

Wie bekomme ich schnell und unkompliziert Auskunft vom Handelsregister in München?

Eine schriftliche Auskunft vom Handelsregister wird traditionell als Handelsregisterauszug bezeichnet, nicht nur beim Handelsregister in München, sondern auch bei den anderen Handelsregistern in Deutschland. Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und von jedermann kostenfrei eingesehen werden kann. Schriftliche Auskünfte (Auszüge, Ausdrucke) sind allerdings in jedem Fall gebührenpflichtig, auch bei Eigenrecherche.
Das Amtsgericht München in der Infanteriestraße 5 in 80325 München führt das regional zuständige Handelsregister und andere Registersachen aus insgesamt elf verschiedenen Amtsgerichtsbezirken.  In  ganz Bayern gibt es gegenwärtig darüber hinaus 20 weitere verschiedene Registerstandorte – man sollte also wissen, wo man seine Suche beginnt.

Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.

Ab 2005, dem Jahr der Umstellung aller regionalen Handelsregister auf elektronische Registerführung, wird der Handelsregisterauszug beim Amtsgericht offiziell als “Ausdruck aus dem Handelsregister” bezeichnet.
Einen (nicht amtlichen, unbeglaubigten) Ausdruck aus dem Handelsregister München können Sie hier bei uns binnen weniger Minuten, per E-Mail im PDF-Format, erhalten.

Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht München können wir Ihnen derzeit von innerhalb ca. vier Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss an Sie per Briefpost verschickt werden.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister München wird aktuell auch als amtliche Auskunft bzw. amtlicher Abdruck oder Ausdruck aus dem Handelsregister bezeichnet. Er ist oft dann nötig, wenn das Dokument bei Versicherungen, Banken, Gerichten oder anderen Behörden vorgelegt werden muss.

Auftragsformular:  Handelsregister Bayern

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