Handelsregisterinformationen in unter 30 Minuten erhalten

Handelsregisterinformationen in unter 30 Minuten erhalten

Sie benötigen sehr schnell Firmenangaben, Handelsregisterinformationen in unter 30 Minuten, und fragen sich, wo und wie das geht?

Der erste und richtige Gedanke geht sicherlich in Richtung Amtsgericht, wo sich auch das das jeweilige Handelsregister führende Registergericht befindet. Einsichtnahme ist dort kostenfrei, Auszüge oder Ausdrucke kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
In einigen Bundesländern, wie in Berlin, dem Saarland oder Thüringen, wird nur noch ein einziges zentrales Handelsregister geführt, in anderen können es bis zu mehrere Dutzend verschiedenen Standorte sein, wie in Bayern oder NRW, in denen Handelsregister geführt werden. Aber welches ist wirklich in Ihrem Fall zuständig?  Und: Sollte man bei großer Eile, mit der man Handelsregisterinformationen in unter 30 Minuten benötigt, am besten gleich selbst dort hinfahren, wenn man die Zuständigkeit ermittelt hat?

Nein, denn da gibt es eine einfachere Lösung:

Wir sind erfahren genug, um Ihnen zumeist innerhalb von fünf bis 30 Min. bereits einen gewünschten Ausdruck aus dem Handelsregister über eingetragene Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (GmbH, KG, GmbH & Co. KG, AG, OHG, eK oder UG) zu übersenden – und dies im Original vom zuständigen Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder. Damit das so schnell gehen kann, erhalten Sie den Ausdruck aus dem Handelsregister per E-Mail im pdf-Format zum Selbstausdrucken. Das gilt für online übermittelbare Dokumente, worunter unbeglaubigte Ausdrucke zu verstehen sind. Zur Erlangung der gewünschten Daten ist so ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug, heute meist “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, zumeist völlig ausreichend.
Oft kann man später noch einen beglaubigten Auszug, also amtlichen Ausdruck, dann anfordern, wenn das zur Vorlage des Dokumentes bei Banken, Versicherern, Gerichten oder anderen Behörden nötig werden sollte. Beglaubigungen, heute amtliche Ausdrucke genannt, werden in Papierform erstellt und können deswegen nur per Post verschickt werden. Der Grund dafür sind Heftung und Siegelung. Man erhält diese Dokumente so innerhalb von drei bis fünf Werktagen. Einen inhaltlichen Unterschied zwischen beglaubigtem und unbeglaubigtem Ausdruck gibt es  nicht – nur den Unterschied in der Weiterverwendbarkeit.

Auf einem Ausdruck aus dem Handelsregister finden Sie immer diese Angaben:

Firma (=Name), Geschäftsgegenstand, hinterlegte Adresse, Rechtsform, die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Höhe des Haftungskapitals und die Anzahl der Eintragungen. Es gibt bei einem Ausdruck aus dem Handelsregister verschiedene Ausdrucksformen. Die Unterschiede finden Sie hier dargestellt.

Was muss ich dazu noch wissen?

Sie erhalten den Ausdruck aus dem Handelsregister von uns ohne versteckte Kosten, ohne Mitgliedschaft, Anmeldung oder gar ein verstecktes Abo. Sie erhalten den Ausdruck zusammen mit der Rechnung und das war es für Sie schon. Wird keine Eintragung über die gesuchte Firma gefunden und übermittelt, dann werden Ihnen auch gar keine Kosten in Rechnung gestellt.

Neben dem genannten Ausdrucken aus dem Handelsregister kann man auch weitere Dokumente anfordern, das Auftragsformular enthält diese Varianten. So erhalten Sie auch die bereits erwähnten beglaubigten Handelsregisterausdrucke oder auch Kopien von Gesellschafterlisten,  Gesellschaftsverträgen, Verflechtungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen etc. Diese Dokumente werden teilweise auch innerhalb von Minuten geliefert, teilweise dauert es aber wie beim amtlichen Ausdruck dann schon einige Tage.

Hier geht es zum Bestellformular: Ausdruck aus dem Handelsregister bestellen

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